Liebe Kolleg*innen,
wie ihr bereits erfahren haben dürftet, wird der Personalrat der studentischen Beschäftigten vom 04.06. - 06.06.18 neu gewählt.
Im Anhang dieser E-Mail findet ihr daher ein
Wahlheft, in dem sich alle Kandidat*innen der diesjährigen Wahl kurz vorstellen.
Die Wahllokale findest du an den Wahltagen in den Foyers der großen Mensa in der Silberlaube und der Veggi-Mensa.
Der Personalrat ist die zentrale Interessenvertretung der studentischen Beschäftigten der Freien Universität Berlin und setzt sich für eure Rechte ein.
Kommt wählen! Du bist an den Wahltagen nicht am Campus? Kein Problem beantrage einfach Briefwahl! Im Folgenden findest du Näheres zur Briefwahl : (Alle Angaben gemäß § 15 Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz des Landes Berlin) Alle Wahlberechtigten¹, die zum Zeitpunkt der Wahl verhindert sind, können per Briefwahl abstimmen. Die Briefwahlunterlagen, die auf Verlangen der Wahlberechtigten angefordert werden, werden
entweder vom Wahlvorstand an die Antragsteller*innen versendet oder können persönlich abgeholt werden. Dafür meldet euch bei uns mit der Angabe eurer Privat- oder Dienstanschrift damit wir die Anträge schnell bearbeiten können. Das Verlangen der schriftlichen
Stimmabgabe ist dem Wahlvorstand spätestens bis 01.06.2018 12:00 Uhr bekannt zu geben. Aber je früher dies geschieht desto besser!
Das Ausfüllen des Stimmzettels hat gem. Wahlordnung „unbeobachtet“ und „persönlich“ zu geschehen. Neben dem in einem gesonderten Umschlag zu verschließenden Stimmzettel muss eine Erklärung
unterschrieben werden, in der versichert wird, dass der Wahlzettel persönlich (bzw. durch eine Person des Vertrauens nur im Falle, dass „ein Wähler, der durch körperlichen Gebrechen in der Stimmabgabe verhindert ist (…) §15 Absatz 2 der WO) gekennzeichnet
wurde. Der in einem gesonderten Umschlag verschlossene Stimmzettel ist zusammen mit der o.a. Erklärung in einen weiteren Umschlag zu legen und entweder an den Wahlvorstand
zu senden oder persönlich zu übergeben. Eine Übergabe durch Dritte ist nach dem Gesetz nur im Falle des §15 Absatz 2 der WO erlaubt. Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss die postalische Zustellung oder die persönliche Übergabe dieses Umschlages bis spätestens 06. Juni 2018, 15 Uhr geschehen sein.
¹ Das Wahlverzeichnis liegt zur Einsicht im Büro des Personalrats der studentischen Beschäftigten. Eine Terminanfrage für die Einsicht kann vereinbart werden.
Liebe Grüße euer Personalrat der studentischen Beschäftigten Personalrat der studentischen Beschäftigten
Rudeloffweg 25-27 14195 Berlin Tel. 030 838 54111 Fax 030 838 54790 www. fu-berlin.de/prstudb |
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Wahlheft_PRstudB_2018.pdf
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