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[IP-OA_Forum] Frage zu Nutzungs- und Urheberrecht

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  • From: bag@bag-verlag.de
  • To: ipoa-forum@lists.fu-berlin.de
  • Date: Wed, 8 Aug 2012 19:23:37 +0200 (CEST)
  • Reply-to: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Subject: [IP-OA_Forum] Frage zu Nutzungs- und Urheberrecht

Sehr geehrter Herr Lüke,

wie Sie der Diskussion entnehmen ist das ein heiß diskutiertes Feld.

Zu unterscheiden sind hier Urheberrecht, Nutzungsrecht und Leistungsschutzrecht.
Herr Graf hat dies auf seinen Seiten zum "Kunstrecht.de" vor Jahren gut dargestellt.

Als Autor haben Sie ein Urheberrecht. Das ist nicht übertragbar und verbleibt immer bei Ihnen und dann bis 70 Jahre nach Ihrem Tod bei Ihren Erben.
Als Autor vergeben Sie (mit oder ohne Vertrag) ein Nutzungsrecht an den Verlag.
Der Verlag produziert ein Buch und hat dann ein Leistungsschutzrecht.

Nutzungsrechte gibt es so viele, wie Veröffentlichungsvarianten.
Also ein Nutzungsrecht für Hardcover, ein Nutzungsrecht für Softcover, ein Nutzungsrecht für Monografie, ein Nutzungsrecht für Sammelband, ein Nutzungsrecht für CD-Publikation, ein Nutzungsrecht für Microfiche, ein Nutzungsrecht für die Publikation in einem Repositorium, ein Nutzungerecht zur Verwendung auf einer Homepage, das Nutzungsrecht zum Vortrag durch Dritte, das Nutzungsrecht zur Sendung im Radio und und und.

Das Urheberrechtsgesetz regelt klar, daß jedes Nutzungsrecht, das der Autor vergibt, einzeln explizit aufgeführt werden muß.
Pauschale Übertragungen gelten als nicht erteilt.
D.h. in einem schriftlichen Vertrag wird jedes einzelne Nutzungsrecht aufgeführt, daß Sie als Autor an den Verlag abtreten.

Umgekehrt bedeutet es, wenn Sie keinen schriftlichen Vertrag haben, dann wurde nur das eine Nutzungsrecht für diese Publikationsform übertragen. Alle anderen Nutzungsrechte liegen weiterhin bei Ihnen.

ABER das Nutzungsrecht bezieht sich auf Ihr Werk und das ist das Manuskript mit seinen Abbildungen.

Die gelayoutete Version unterliegt dem Leistungsschutzrecht des Verlages.

D.h. Sie können für den Text als solches mit den Abbildungen ein neues Nutzungsrecht an ein Repositorium vergeben.
Und / Oder Sie können den Text als solches mit den Abbildungen auf Ihre Homepage stellen.

Aber wenn Sie das PDF des Verlages auf Ihrer Homepage frei zugänglich machen, verstoßen Sie gegen das Leistungsschutzrecht des Verlages.

Sie können das PDF so verteilen, wie Sie es mit einem Sonderdruck auch machen würden und mit dem PDF haben Sie einen größeren (unbegrenzten) Verteilungskreis, als Sie es mit einer begrenzten Zahl an Sonderdrucken hätten.

Mit besten Grüßen
Dr. Bernhard A. Greiner
Archäologe & Verleger



BAG 
Verlag Bernhard Albert Greiner    /   Bärenfelser Verlag
Silcherstr. 14                  /     Ob dem Dorf 12
D-71384 Weinstadt          /     79639 Grenzach-Wyhlen

http://www.bag-verlag.de     /    www.baerenfelser.de
Tel:  +49 (0) 7151 27 66 45  /   07624-9895848
Fax: +49 (0) 7151 27 66 47



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      • From: Klaus Graf <klausgraf@googlemail.com>
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