Werter Herr Lüke!
1) Ist es richtig, dass ich als Autor eines Artikels in einer Fachzeitschrift / eines (unbezahlten) Beitrags in einem Herausgeberband nur das einfache Nutzungsrecht (ich hoffe die Terminologie ist hier richtig) an den Verlag abtrete (sofern ich keinen anders lautenden Vertrag unterschreibe)? Sprich: Ich darf direkt nach der Veröffentlichung mein Manuskript auch auf meiner privaten Website und in Repositorien zur Verfügung stellen?
Wenn Sie einen Vertrag unterschreiben, in welchem Sie das EINFACHE Nutzungsrecht abtreten, dann ja. Aber wenn kein Vertrag schriftlich abgeschlossen wurde, gilt eine Frist von EINEM Jahr: http://open-access.net/de/allgemeines/rechtsfragen/bereitstellen_von_dokumenten_in_repositorien/
Wenn Sie draufschreiben "This is a preprint version of …", können Sie den Text vielleicht schon gleich ins Repositorium stellen, aber das ist eine Grauzone.
2) Wenn das soweit richtig ist: Kann dieses Recht nur durch eine Unterschrift meinerseits unter einen schriftlichen Vertrag beschnitten werden oder reicht es theoretisch aus, wenn der Verlag / die Herausgeber einer Zeitschrift eine entsprechende Formulierung in ihre Manuskriptrichtlinien aufnehmen und darauf hinweisen, dass man diese mit der Einreichung anerkennt?
Ob so eine Formulierung in den Einreichrichtlinien rechtskräftig ist, wüßte ich auch gerne. Aber am besten schon vor dem Einreichen in ein Repositorium stellen! Dann kann ihnen niemand die Rechte an dieser Textversion streitig machen. Etliche Verlage erlauben auch explizit dies, während sie danach eine Frist von ein oder zwei Jahren festsetzen.
Mit der Übersendung der Manuskripte übertragen die AutorInnen die Urheberrechte auf die Herausgeberinnen... Zuallererst: Ist das Urheberrecht überhaupt übertragbar? Und: Hat das irgendeine Auswirkung auf meine Rechte bezüglich der Zugänglichmachung meines Manuskriptes?
So ein Unsinn. Wie Sie schon sagen, kann man die Urheberrechte nicht übertragen, und zweitens kann man die Nutzungsrechte ja erst in einem Vertrag einräumen, in welchem sich der Herausgeber zur Veröffentlichung verpflichtet hat. Wer macht denn so etwas, und was steht da genau? Am besten so einen Verlag meiden, das ist unlauter.
Gruß, Daniel von Wachter