Sehr geehrter Herr Langhanke,
Zunächst: die URN wirkt nicht anders, als ein DOI. "Nur" gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Die URN wird bei einer URN-Vergabestelle beantragt, die Ihnen Pflichten mitgibt, um diesen Service überhaupt nutzen zu dürfen. Im Falle der DNB z.B. heißt es:Liebe OA-Mitstreiterinnen und -streiter,ich kämpfe gerade mit dem Ansinnen eines Doktoranden, der seine in unserem Repositorium veröffentlichte Dissertation nun wieder zurück ziehen möchte (ohne dass wirklich dringende Gründe vorliegen). Leider haben wir für diesen Fall keine klaren Regeln, wir vergeben auch "nur" URNs, keine DOIs. Unsere Rechtsabteilung ist der Meinung, dass der Urheber das Recht haben sollte auch wieder zu depublizieren - in der Konsequenz verkommt so das Repositorium zur Zwischenspeicherstation bevor der Verlagsvertrag winkt... In einer Neufassung der Promotionsordnung soll nun darauf geachtet werden dies rechtswirksam auszuschließen.Hatten Sie an Ihren Einrichtungen ähnlich gelagerte Fälle? Wie sind Sie mit solchen Ansinnen umgegangen? Wie könnte eine solche Formulierungs aussehen?Dankbar für jede Information grüßt herzlich aus Darmstadt, Gerald Langhanke
Das Löschen einer urn:nbn:de ist nicht erlaubt. Wenn Dokumente mit URN von der Veröffentlichung zurückgezogen werden, muss die URN auf eine Ersatzseite mit entsprechenden Informationen verweisen und der URN-Service der Deutschen Nationalbibliothek kontaktiert werden, um gegebenenfalls Weiterleitungen einzurichtenWenn eine Dissertation über ein Repositorium veröffentlicht wurde, ist sie veröffentlicht. Sie ist bei der DNB genau so bereits abgeliefert und wird dort genau so und mit der URN des Repositoriums aufgeführt. Fällt das Repositorium aus, wird genau diese Veröffentlichung von der DNB angezeigt und kann weltweit gelesen werden.
Veröffentlicht ist veröffentlicht.Der Doktorand kann lediglich eine Neuauflage in einem Verlag machen. Zurückziehen kann er die Dissertation aus dem Repositorium nicht mehr, bzw. es nutzt nichts, da die DNB die Veröffentlichung ja ebenfalls weltweit zur Verfügung stellt. Und: die Veröffentlichung ist bereits draußen, sprich, es können sie sich schon x-Leute angesehen haben, es können Downloads geschehen sein etc. Zurückziehen kann, bzw. muss man eine Veröffentlichung, wenn Rechtsverletzungen geschehen sind, d.h. z.B. gewaltverherrlichende Darstellungen darin publiziert wurden o.ä.
Viele Grüße Karin Zwiesler -- +------------------------------------------------------+ Universität Ulm Kommunikations- und Informationszentrum (kiz) Publikationsmanagement, Abt. Informationsmedien Albert-Einstein-Allee 37 89081 Ulm Tel. 0731/50-31458 Fax 0731/50-12-31458 karin.zwiesler@uni-ulm.de Besuchen Sie uns auch auf Facebook! http://www.facebook.com/kizuulm +-------------------------------------------------------+