DIe entscheidende juristische Frage ist, ob der Professor tatsächlich der Betreiber war oder die Uni? Wenn die Betreiberin von nun an die Uni sein soll, könnte sie den Professor vertraglich von allen Ansprüchen entlasten, die sich durch den Wechsel ergeben sollten. Beste Grüße Nora Am 30.09.2015 um 16:50 schrieb Thomas Krichel:
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