Re: [IP-OA_Forum] Umgang mit geisteswissenschaftlichen Dissertationen in einem institutionellen Repository
- From: Daniel von Wachter <dvwachter@iap.li>
- To: ipoa-forum@lists.fu-berlin.de
- Date: Fri, 9 Dec 2016 11:35:17 +0100
- Openpgp: id=738CAD84F84751218C666880B2D7E35477C45B76; url=http://von-wachter.de/dateien/PGP-Daniel-von-Wachter.asc
- Organization: Internationale Akademie für Philosophie im Fürstentum Liechtenstein
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- Subject: Re: [IP-OA_Forum] Umgang mit geisteswissenschaftlichen Dissertationen in einem institutionellen Repository
Werter Herr Fuhrer,
wir verlangen in unserer Promotionsordnung (Philosophie) die Ablage im
Repositorium vor der Gradverleihung:
"Der Campus-Direktor kann Änderungen an der Dissertation verlangen.
Der Doktorand muss innerhalb einer vom Campus-Direktor angegebenen
Frist eine für die elektronische Veröffentlichung geeignete Datei vorlegen
und anzeigen, in welchem Open-Access-Repositorium er die Datei veröf-
fentlichen möchte. Nachdem der Campus-Direktor dies genehmigt hat, hat
der Doktorand die Datei im Open-Access-Repositorium zu veröffentlichen."
(http://iap.li/downloads/Promotionsordnung-IAP-2016.pdf)
Aber einige Fakultätsmitglieder befürchten, dass eine Dissertation im
Repository, selbst wenn sie nur mit gesperrtem Volltext vorliegt,
anschliessend nicht durch Verlage publiziert werden kann (inkl.
kleinerer oder grösserer Aenderungen, die dabei anfallen), weil der
Verlag den vorherigen Repository-Eintrag als vorgängige Publikation
einstufen würde.
Wenn ich mich recht erinnere, hatten wir beobachtet (ich erinnere mich
an einen Fall eines deutschen Fachverlages, welcher der Ablage im
Repositorium zustimmte, weil die niederländische Promotionsordnung das
verlangte), daß Verlage eine Veröffentlichung selten oder nie deshalb
ablehnen, weil der Text schon in einem Repositorium liegt.
Andere Lehrstühle haben nicht gerne mehrere Versionen
des Werks in Umlauf - einmal als Dissertation im Repository, dann als
Buch durch einen Verlag.
Gerade die Tatsache, daß das Buch nochmal leicht überarbeitet ist,
beruhigt den Verlag. Ich habe selbst seinerzeit meine
Habilitationsschrift so veröffentlicht.
Wir wollen unseren Doktoranden erstens Open Access beibringen und
zweitens, daß sie ihre Interessen gegenüber den Verlagen vertreten. Zum
Beispiel, indem sie die exklusiven Nutzungsrechte nicht zeitlich
unbegrenzt übertragen und natürlich indem sie auf Green OA beharren. Vgl.
http://open-access.net/informationen-fuer-verschiedene-faecher/philosophie/#c1805
Besten Gruß aus Liechtenstein,
Daniel von Wachter
--
Prof. Dr. Dr. Daniel von Wachter, http://von-wachter.de
Direktor, Internationale Akademie für Philosophie im Fürstentum
Liechtenstein
www.iap.li