Lieber Herr Fuhrer, da wir die Promotionsordnung auch aktuell gerade ändern, hier der Plan der TU Darmstadt: Künftig ist bei uns eine elektronische Archivierungspflicht Bestandteil der Promotionsordnung, d.h. die Ablage in einem dark archive
für Dissertation (und übrigens auch für alle Bachelor- und Masterarbeiten). Da wir ja auch mit EPrints arbeiten, ist das vllt. auch auf einer technischen Ebene für Sie interessant? Für die Veröffentlichung ist das institutionelle Repo als Standard vorgesehen, davon kann aber (leider ohne Begründung) abgewichen
werden und doch ein Verlag gewählt werden. Eine elektronische Version bleibt aber zumindest zur Sicherung immer an der TU vorhanden, z.B. auch für Fälle, in denen Doktoranden
Ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nachkommen. Dann sieht die zukünftige Promotionsordnung nach einjähriger Frist eine Zwangsveröffentlichung auf dem Repo vor. Viele Grüße, Gerald Langhanke Von: christian.fuhrer@hbz.uzh.ch [mailto:christian.fuhrer@hbz.uzh.ch]
Liebe Liste,
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