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Re: [IP-OA_Forum] Umgang mit Bildrechten bei Zweitveröffentlichung

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  • From: openaccess <openaccess@unibas.ch>
  • To: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Date: Thu, 30 Aug 2018 09:41:21 +0000
  • Ironport-phdr: 9a23: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
  • Subject: Re: [IP-OA_Forum] Umgang mit Bildrechten bei Zweitveröffentlichung

Liebe Frau Seehaus

Liebe Frau Schönig

 

Ich bin Ihnen für Ihre Anfrage äusserst dankbar, weil uns dieses Thema in Basel in letzter Zeit auch sehr beschäftigt. Wir sind genau wie Sie mit der Situation konfrontiert, dass AutorInnen sich für die Erstveröffentlichung selber um die Einholung der Bildrechte kümmern müssen und dabei meistens noch nicht an eine OA-Zweitveröffentlichung denken. Einige wenige Verlage (z.B. die WBG) machen uns dann von sich aus darauf aufmerksam, dass sie zwar ihr Erlaubnis für eine Zweitveröffentlichung des Haupttextes im universitären Repository geben, wir oder die AutorInnen sich um die Abklärung kümmern müssen, ob die Bildrechte für eine freie Online-Veröffentlichung eingeholt wurden.

 

Zu Ihren zwei unterschiedlichen Fällen kann ich leider nicht viel sagen, da wir in der Schweiz (noch) kein Zweitveröffentlichungsrecht kennen. Interessant in diesem Kontext ist allerdings die (zumindest laut Wikipedia auch in Deutschland und Österreich) gegebene Möglichkeit, als AutorIn auch bei bereits veröffentlichten Bildern vom Zitatrecht Gebrauch zu machen. Für den Schweizer Kontext kann ich folgende Quellen nennen:

-          CCDL: https://ccdigitallaw.ch/index.php/german/chapters/5/55-das-zitatrecht

-          Rechtsanwalt Martin Steiger (2013): https://steigerlegal.ch/2013/01/09/urheberrecht-irrtum-zitat-creative-commons/; und Blogwerk (2012): https://steigerlegal.ch/wp-content/uploads/2013/01/201204_blogwerk_whitepaper-bildverwendung-im-internet.pdf

Entscheidend ist, dass das Zitat eine Erläuterungs-, Hinweis- oder Veranschaulichungsfunktion hat, im Umfang vom Zitatzweck gedeckt ist und als Zitat ausgewiesen ist und die Quelle angegeben ist (Art. 25 Abs. 2 URG).

 

Für die Zweitveröffentlichung öffnen sich meines Erachtens dadurch ganz neue Perspektiven bzw. das Gewissen von Repository-Betreibern wird beruhigt, da, wie es meine Kollegin des Rechtsdienstes Frau Graf formuliert hat «die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich erlaubtes Zitat sollten bei Befolgung der guten wissenschaftlichen Praxis in der Regel erfüllt sein». Ich kann allerdings noch keine Auswirkung bei der üblichen Praxis voraussagen oder erkennen, dass AutorInnen und Verlage z.T. sehr aufwändig nach Bildrechten recherchieren, diese einholen und u.U. auch dafür zahlen müssen.

 

Ich freue mich sehr über diesen Austausch und verbleibe

 

Mit besten Grüssen,

Nicolas Sartori

 

---

Nicolas Sartori | lic. phil., MAS | Head of the Open Access Coordination

University of Basel | University Library | Directorate

Schoenbeinstrasse 18-20 | 4056 Basel | Switzerland

phone +41 61 207 29 91

email nicolas.sartori@unibas.ch | http://openaccess.unibas.ch

ORCID 0000-0002-7587-4074

 

presence: Monday, Tuesday, Wednesday, and Friday

 

Von: Vieler, Astrid <Astrid.Vieler@medizin.uni-leipzig.de>
Gesendet: Mittwoch, 29. August 2018 11:21
An: 'Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/)' <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
Betreff: Re: [IP-OA_Forum] Umgang mit Bildrechten bei Zweitveröffentlichung

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

zum Punkt eins kann ich sagen, dass sich Bildrechte von geschützten Abbildungen beim Rechteinhaber in vielen Fällen (bei digitalen ZS-Artikeln) sehr einfach einholen lassen. Sehr viele Fälle hatten wir noch nicht, aber die, die wir hatten, waren problemlos über Rightslink zu lösen. Beispielsweise haben wir für diese Publikation: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:15-qucosa-190961 die Bildrechte für die Fig 5 u. 7 über die entsprechenden Artikel aus denen die Abbildungen stammen online innerhalb weniger Minuten erhalten.

Kosten sind bisher noch nicht angefallen. Das gleiche Verfahren empfehlen wir ggf. bei kumulativen Hochschulschriften.

 

Viele Grüße,

Astrid Vieler

 

 

Von: MPIB Library: Open Access [mailto:openaccess@mpib-berlin.mpg.de]
Gesendet: Montag, 27. August 2018 16:23
An: ipoa-forum@lists.fu-berlin.de
Betreff: [IP-OA_Forum] Umgang mit Bildrechten bei Zweitveröffentlichung

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

im Hinblick auf Möglichkeiten der Zweitveröffentlichung prüfen wir als Bibliothek „on demand“ die Publikationslisten unserer Forschenden. Hierbei stießen wir auf die Frage der Bildrechte, zu der wir gerne Ihre Erfahrungen und Best Practices wüssten.

 

Unserer Ansicht nach gibt es generell die folgenden beiden Fälle für verschiedene Publikationsformen: 

 

1.       Bei einem veröffentlichten Zeitschriftenartikel mit geschütztem Bild wurden die Bildrechte bei der Erstveröffentlichung für die Nutzungsarten, die im Verlagsvertrag festgelegt sind, geklärt. Selbst wenn mit dem Verlag etwas anderes vereinbart ist, kann der/die Autor/in unter Berufung auf § 38 Abs. 4 UrhG nach Ablauf des Embargos von 12 Monaten die akzeptierte Manuskriptversion dieses Artikels zweitveröffentlichen.

Was ist jedoch mit dem Bild? Ist es erneut erforderlich, sich um die Rechte zur Zweitveröffentlichung des Bildmaterials zu bemühen?

 

2.       Wie verhält es sich mit den Bildrechten bei bebilderten Buchkapiteln, also Beiträgen zu einer nicht periodisch erscheinenden Sammlung? Hier hat der Autor ja nach § 38 Abs. 2 UrhG zumindest das Recht zur Zweitveröffentlichung nach Ablauf von 12 Monaten, wenn im Verlagsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist auch hier eine erneute Einholung der Bildrechte nötig?

 

Wie würden Sie hier vorgehen bzw. was würden Sie Ihren Autor/inn/en raten?

 

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen über die Liste!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Katja Seehaus & Nina Schönig

 

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Nina Schönig

Max-Planck-Institut für Bildungsforschung / Max Planck Institute for Human Development

Bibliothek und wiss. Information / Library and Research Information

Informationskompetenz – Open Access – Erwerbungsmanagement / Information literacy – open access – acquisition management

Lentzeallee 94

D-14195 Berlin

Tel.: 030/82406-220

E-Mail: schoenig@mpib-berlin.mpg.de

 

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  • References:
    • [IP-OA_Forum] Umgang mit Bildrechten bei Zweitveröffentlichung
      • From: "MPIB Library: Open Access" <openaccess@mpib-berlin.mpg.de>
    • Re: [IP-OA_Forum] Umgang mit Bildrechten bei Zweitveröffentlichung
      • From: "Vieler, Astrid" <Astrid.Vieler@medizin.uni-leipzig.de>
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