Liebe Liste, leider hat die FAZ den Artikel tatsächlich nicht online, daher
muß ein jeder Interessierter auf die Druckausgabe zurückgreifen. Insgesamt ist die Stoßrichtung und Kritik an Open-Access nicht
neu, da sie von einem Vertreter einer wissenschaflichen Disziplin
(nämlich Jura) vorgetragen wird, die ein gänzlich anderes
Publikationsmodell etabliert haben: Hier werden Autoren für die
Veröffentlichung ihrer Aufsätze von den Fachverlagen bezahlt. Hier
schwächt das Zweitveröffentlichungsrecht die Verhandlungsposition
der Autoren gegenüber den Verlagen. Warum soll ein Verlag einen -
nehmen wir mal an, vierstelligen Betrag anbieten, wenn der Aufsatz
ohnehin in 12 Monaten frei verfügbar gemacht werden muß? Aus
meiner Sicht versucht hier eine Fachdisziplin ihre Pfründe zu
verteidigen und dies mit Hinweis auf das Grundgesetz. Allerdings eignet sich m.E. der Artikel 5, Abs. 3 nicht die
Argumentation der Open-Access-Gegner zu untermauern - eher im
Gegenteil. Aber das müssen Verfassungsrechtler klären. Letztlich
läßt sich nur feststellen, dass die Open-Access-Gegner (oder
Zweiveröffentlichungsrechts-Gegner?) ein sehr starkes
(eigen-finanzielles) Interesse haben den Status-quo beizubehalten.
Besonders bedenklich ist dabei, dass der Hochschulverband hier
eine eindeutige Position einnimmt, die offensichtlich im Kontrast
zu den (geplatzten) DEAL-Verhandlungen steht. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Carsten Kettner
Am 26.01.2018 um 06:44 schrieb Prof.
Dr. Charlotte Schubert:
Liebe Liste, mich würde interessieren, wie die KollegInnen aus Baden-Württemberg diese Angelegenheit (den Prozeß und seine Stoßrichtung gegen das ZVR) sehen? Wie Herr Hartmann schon schrieb, so ist es bedauerlicherweise nicht möglich, den ganzen Text zu teilen, ich habe aber auch (bei Twitter und Facebook) darauf hingewiesen, insb. auf den Widerspruch zwischen dem Titel des Beitrags (der auf einen „zwang gegen OA hinweist)und dessen Inhalt, der OA durchaus positiv wertet, aber das ZVR ins Visier nimmt (ich weiß natürlich, daß es eigene Redakteure für die Titel gibt, aber irgendwer sollte diese doch, besonders in der FAZ, auf Konsistenz prüfen). Meine Position zum ZVR habe ich, falls von Interesse, kürzlich im Editorial des letzten Heftes von Digital Classics Online veröffentlicht: https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/dco/issue/view/3685/showToc Mit besten Grüßen Charlotte Schubert Prof. Dr. Charlotte Schubert Lehrstuhl für Alte Geschichte Historisches Seminar Universität Leipzig Beethovenstr. 15 04107 Leipzig email: schubert@uni-leipzig.de Tel.: 0341/9737071 und 0178/8324518 http://www.gko.uni-leipzig.de/historisches-seminar/seminar/alte-geschichte.html http://digital-classics-online.eu/ http://www.eaqua.netAm 25.01.2018 um 06:39 schrieb Thomas Hartmann <thomas.hartmann@ibi.hu-berlin.de>: Guten Morgen Kolleginnen und Kollegen, in der heutigen Ausgabe der F.A.Z. ist auf Seite 6/Bildungswelten der ausführliche Gastbeitrag "Der neue Zwang zum Open Access" von Bernhard Kempen erschienen; er ist Präsident des Deutschen Hochschulverbandes (dhv) mit seinen rund 30.000 Mitgliedern, darunter überwiegend Universitätsprofessoren/innen. Kempen kündigt an, dass der Deutsche Hochschulverband "weitere Musterprozesse anstrengen und unterstützen" werde, "wenn Wissenschaftler in Hochschulen oder Forschungseinrichtungen durch gesetzliche Anforderung, durch Arbeitsvertrag oder auf vermeintlich freiwilliger Basis mittels individueller Zielvereinbarung zum Open-Access-Publizieren angehalten werden." U.a. widerspricht er energisch der Open Access-These, "dass dem Staat durch die Finanzierung von Wissenschaftlern aus Steuermitteln ein wie auch immer geartetes Recht erwachse, die von diesen erarbeiteten Forschungsergebnisse öffentlich zugänglich zu stellen. Diese Position ist kulturfeindlich, urheberfeindlich, antiindividualistisch und antifreiheitlich." Ferner besteht nach Ansicht Kempens in dem neuen gesetzlich garantierten Zweitveröffentlichungsrecht der Wissenschaftsautoren (§ 38 Abs. 4 UrhG seit 2014) "in Wahrheit ein Eingriff in deren Publikationsfreiheit und zugleich ein herber Schlag für die Verlage, die von exklusiven Publikationen leben." Anlässlicher Sündenfall ist § 44 Abs. 6 im 2014 novellierten Landeshochschulgesetz (LHG) Baden-Württemberg. Demnach ist das Hochschulpersonal in Baden-Württemberg per Hochschulsatzung zu einer frei zugänglichen Zweitveröffentlichung der Forschungsbeiträge zu verpflichten. Die Universität Konstanz hat als bundesweit erste Universität eine solche Satzung erlassen und sieht sich deshalb nun seit November 2017 mit einer Verfassungsbeschwerde eigener Professoren/innen vor dem Bundesverfassungsgericht; die Verfassungsbeschwerde wird unterstützt vom Deutschen Hochschulverband. Eine Einschätzung zu den wichtigsten (Rechts-)Fragen in meinem Beitrag "Zwang zum Open Access-Publizieren? Der rechtliche Präzedenzfall ist schon da!", erschienen vor kurzem im OA-Journal LIBREAS, siehe http://libreas.eu/ausgabe32/hartmann/ Zum Zweitveröffentlichungsrecht bzw. Green Open Access ist mein Aufsatz im Praxishandbuch Open Access als Zweitveröffentlichung frei abrufbar unter http://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-002D-6F30-3 ps. Diskussionswerte Aussagen des F.A.Z.-Artikels von Bernhard Kempen habe ich oben konkret zitiert, denn Zeitungsartikel dürfen bekanntlich nach der Urheberrechtsreform (UrhWissG) nicht mehr wie bisher in den elektronischen Semesterapparaten, Forscher-Intranetplattformen "geteilt" werden. Hochschulangehörigen, die sich für Zeitungsartikel interessieren, müssen in den Lesesaal ihrer Bibliothek oder dort nachfragen, ob die Bibliothek die F.A.Z. oder eine entsprechende Datenbank lizenziert hat. Mit freundlichen Grüßen, Thomas Hartmann _______________________________________________ ipoa-forum mailing list ipoa-forum@lists.fu-berlin.de https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum Liste verlassen: https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum#options -- Dr. Carsten Kettner Beilstein-Institut zur Förderung der Chemischen Wissenschaften Trakehner Str. 7 - 9 60487 Frankfurt am Main Germany Tel.: +49 (0)69 7167 3221 Fax.: +49 (0)69 7167 3219 www.beilstein-institut.de || www.beilstein-strenda.org || www.beilstein-mirage.org ORCID: 0000-0002-8697-6842 Twitter: @CarKettner LinkedIn: https://de.linkedin.com/in/carsten-kettner-a04a7ab |