Auch in der Schweiz ist in letzter Zeit über die Ansprüche von Autoren und Vergütungsgesellschaften (hierzulande: Pro Litteris) im Kontext von OA diskutiert worden – wenn auch eher im Zusammenhang mit Green OA.
Urheberrechtsexpertinnen an unserer Universität hatten mir letztes Jahr bestätigt, dass Creative Commons (mit einer solchen Lizenz werden wohl die allermeisten OA-Monografien veröffentlicht) und urheberrechtliche Vergütungen sich nicht wirklich vertragen. Hinter einer Vergütung steht ja am Ende ein Nutzer, der eine vergütungspflichtige Werkverwendung vorhat. Wieso sollte dieser Nutzer – oder eine Körperschaft, die es für ihn übernimmt (in der Schweiz z.B. die Kantone für sämtliche öffentliche Schulen und Hochschulen) – etwas für die Verwendung eines Werkes zahlen müssen, das unter einer CC-Lizenz veröffentlicht wurde?