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Re: [IP-OA_Forum] Richtlinien der VG WORT zur Vergabe von Druckkostenzuschüssen schließen OA aus

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  • From: openaccess <openaccess@unibas.ch>
  • To: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Date: Wed, 9 Jan 2019 07:28:30 +0000
  • Ironport-phdr: 9a23:nyL9DR8vN1zZYf9uRHKM819IXTAuvvDOBiVQ1KB+0+sRIJqq85mqBkHD//Il1AaPAd2Lraocw8Pt8InYEVQa5piAtH1QOLdtbDQizfssogo7HcSeAlf6JvO5JwYzHcBFSUM3tyrjaRsdF8nxfUDdrWOv5jAOBBr/KRB1JuPoEYLOksi7ze+/94HQbglSmDaxfa55IQmrownWqsQYm5ZpJLwryhvOrHtIeuBWyn1tKFmOgRvy5dq+8YB6/ShItP0v68BPUaPhf6QlVrNYFygpM3o05MLwqxbOSxaE62YGXWUXlhpIBBXF7A3/U5zsvCb2qvZx1S+HNsDwULs6Wymt771zRRHolikJKiI5/m/UhMx+jq1boQ6uqBNkzoHOfI2VNuBzcr/Bcd4YQ2dKQ8ZfVzZGAoO5d4YPCPIBMvher4bnu1QBsQWxBRK3BOjyzTJIgWf20rM80+s7DQ7JwBIvH8kVsHnPsdX1MqYSXvuvw6nT1znMc/NW1C775YPVfB4hpvSMUqhxccrX0UQvCgXFjlSLpoP/JDOZzPgCs2iD4+pnT+Kgl28npBxrrjio3McshZHFhoUNyl/a8yV12Zw6KsGkR0Flet6kC4FctyeEOItqWs8iXW5ouSg9yr0cpZ63ZjUFx4ohyhXCaPKHa5CF7g/tWeqMOzt0mXJodKylixux60Ss1+/xWtSs3FpXoCdJj8PAum0N2hDN8MSLVOZx8lu71TqS2A3f9vlIIU4qmqfYN5Isx7s9m5UOvUTNACD7nUv7g7SMeUgq/+Wk9uTqb7fjq5CHKoN5iBvxP6IzkcKlG+s4KBIBX22D9OS5073s4FP2Ta1Rjv0zjqnZqJfaJdkHpqKhAw9azIIj6xGnAjenzNQYhmALI0xKeR2bj4jlIkzCLOr5DfejmFSgiiprx/bHPrL6GJrNNWLPn6vhfbpl6k5czhQ8zcxH6p5JBLwNPej/VlLxudDGFBM0MBa4z/vlBdlgzo8eXHiAAq6dMKPcq1+I4ecvLvGLZI8Npjn9LeIq6OLygnAngl8dZrKk3YYRaHC5BftpOV6ZbWDwjdcBCWsKpBYxTPT2iF2eVj5ef3eyX7o75j4hEY6mA4DDRpqwgLyExyq7GpxWZntaClCXC3voeZiEV+4XZy2MOM9hlj0EVb67R4A8yx79/DP9npd3NufO5iAeu5X5yd096XnJ3R0z+HRVCcqayWSEU2BzmHgQQzYqwK54u0k17U+O1+BRiPdVDscbp/NVTh9octnb1+F8Ttn5UQ/aZZGPRUrhA53yACk2R5c/xMUTZm55Gs6+lVbNwm+gDqURlrrNCJFioYzG2H2kIN5wzX/N36Q6lBFyRdNCM2StjaNk7CDOAY/Dml7fnKb8JvdU5zLE6GrWlTnGh0pfSgMlCag=
  • Subject: Re: [IP-OA_Forum] Richtlinien der VG WORT zur Vergabe von Druckkostenzuschüssen schließen OA aus

Lieber Herr Schindler

 

Haben Sie vielen Dank für Ihre Berichtigung zu Frau Schoberts eigentlichen Frage. Aus dem Schweizer Kontext kannte ich bislang den Förderungsfonds Wissenschaft der VG Wort tatsächlich nicht, aus dem Druckkostenzuschüsse zu bestimmten Kriterien gesprochen werden können. Ein solches Instrument gibt es meines Wissens bei Pro Litteris nicht. Vielleicht wäre eine Nachfrage bei den Verwaltungsräten der Berufsgruppe 3 (darunter zwei Universitäts- und zwei Max-Planck-Professoren), wie es zu dieser Regelung gekommen ist? Darüber hinaus wäre auch die Nachfrage interessant, ob der Förderungsfonds nicht künftig auch OA-Publikationskosten berücksichtigen sollte.

 

Zu Ihrer Aussage «Natürlich werden auch CC-lizenzierte Werke auf eine Weise genutzt, für die (pauschale) Vergütungen durch Verwertungsgesellschaften vorgesehen sind.»: Meinen Sie damit, dass ein Nutzer sich nicht zwingend an Sharealike oder NonCommercial halten muss, wenn er dafür eine Vergütung zahlt? Gibt es dafür Tarife? Woher sonst sollen die Verwertungsgesellschaften die Mittel hernehmen, um den entsprechenden AutorInnen solche Vergütungen zurückzuzahlen?

 

Vielen Dank jedenfalls für diesen interessanten Austausch und beste Grüsse aus Basel,

Nicolas Sartori

 

P.S.: Darf ich fragen, wer in Ihrer Mail mit «uns» gemeint ist? Sind Sie Wikipedianer?

 

---

Nicolas Sartori | lic. phil., MAS | Head of the Open Access Coordination

University of Basel | University Library | Directorate

Schoenbeinstrasse 18-20 | 4056 Basel | Switzerland

phone +41 61 207 29 91

email nicolas.sartori@unibas.ch | http://openaccess.unibas.ch

ORCID 0000-0002-7587-4074

 

presence: from Tuesday to Friday

 

 

Von: Mathias Schindler <mathias.schindler@gmail.com>
Gesendet: Dienstag, 8. Januar 2019 17:24
An: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
Betreff: Re: [IP-OA_Forum] Richtlinien der VG WORT zur Vergabe von Druckkostenzuschüssen schließen OA aus

 

On Tue, Jan 8, 2019 at 3:36 PM openaccess <openaccess@unibas.ch> wrote:

 

Auch in der Schweiz ist in letzter Zeit über die Ansprüche von Autoren und Vergütungsgesellschaften (hierzulande: Pro Litteris) im Kontext von OA diskutiert worden – wenn auch eher im Zusammenhang mit Green OA.

 

Urheberrechtsexpertinnen an unserer Universität hatten mir letztes Jahr bestätigt, dass Creative Commons (mit einer solchen Lizenz werden wohl die allermeisten OA-Monografien veröffentlicht) und urheberrechtliche Vergütungen sich nicht wirklich vertragen. Hinter einer Vergütung steht ja am Ende ein Nutzer, der eine vergütungspflichtige Werkverwendung vorhat. Wieso sollte dieser Nutzer – oder eine Körperschaft, die es für ihn übernimmt (in der Schweiz z.B. die Kantone für sämtliche öffentliche Schulen und Hochschulen) –  etwas für die Verwendung eines Werkes zahlen müssen, das unter einer CC-Lizenz veröffentlicht wurde?

Guten Abend,

 

im Thread ging es ja ursprünglich um Druckkostenzuschüsse, aber ich möchte dennoch auf diese Frage antworten, weil sie - glaube ich - einem Missverständnis zu Grunde liegt. Wenn ich ein urheberrechtlich geschütztes Werk nutzen möchte, bieten sich mir dazu zwei verschiedene Wege: Ich finde im anwendbaren Urheberrecht eine Schranke, die mir die Nutzung erlaubt oder ich erhalte vom Rechteinhaber eine Lizenz für diese Nutzung (Andere Varianten: Nichtnutzung, Nutzung nach Ablauf der Schutzfrist oder die Nutzung unter Missachtung anwendbaren Rechts). Im Falle von Creative Commons ist diese Lizenz an Bedingungen geknüpft, darunter die Pflicht zur Nennung der Quelle, der Verweis auf die Lizenz und den Lizenztext und die Pflicht zur Nennung des oder der UrheberIn. Im Falle von Sharealike gibt es bei Creative Commons zudem noch die Verpflichtung, abgeleitete Werke unter gleichen Bedingungen verfügbar zu machen. Unfreie CC-Lizenzen mit -nc und -nd ignoriere ich jetzt, selbst wenn sie im Grunde meine Argumentation noch bestärken würden. Auch bei einem CC-lizenzierten Werk ist es weiterhin möglich, sich bei der Nachnutzung eben nicht auf die Lizenz zu berufen, sondern auf eine anwendbare Schranke. Und ich gehe davon aus, dass dies auch fleißig gemacht wird. Und damit ist auch die Antwort auf die Frage: Natürlich werden auch CC-lizenzierte Werke auf eine Weise genutzt, für die (pauschale) Vergütungen durch Verwertungsgesellschaften vorgesehen sind.

 

Dazu noch eine Anekdote: Bei Wikipedia erreichten uns schon früh (also noch zu GFDL-Zeiten) Anfragen von Schulbuchverlagen, die gerne Inhalte aus Wikipedia nachnutzen wollten. Dies hätten sie über eine entsprechende Schranke im Urheberrecht auch machen können. Die Anfrage diente dazu, eine Nutzung auf der Grundlage einer Lizenz zu ermöglichen - in der Hoffnung, dass die Lizenzkosten plus der administrative Aufwand für das Aushandeln der Lizenz günstiger kommen als die Vergütungen bei Nutzung aufgrund einer Schranke.

 

Beste Gruesse,

Mathias Schindler

 

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