Re: [IP-OA_Forum] Kennzeichnung der Seitenumbrüche in einer Zweitveröffentlichung als problematische Bearbeitung



Am 25.01.19 um 16:31 Uhr schrieb Klaus Graf:
> Aus urheberrechtlicher Sicht halte ich es für unhaltbar, die Behauptung
> aufzustellen, dass die Einfügung von Seitenumbrüchen eine
> urheberrechtlich relevante Bearbeitung sei.


Dem würde ich zustimmen. Eine "Bearbeitung" sollte eine "schöpferische"
Leistung sein, das kann man von einer bloßen Markierung mit dem
Seitenumbruch nicht sagen. Der Textsatz folgt zwar bestimmten
handwerklichen Regeln und _kann_ durchaus künstlerischen Wert haben.
Hier geht es aber nicht um das konkrete Schriftbild, sondern lediglich
um die Markierung mit den Seitenzahlen für ein Zitat.

Falls die Paginierungen voneinander abweichen: Ohne eine ausdrückliche
Markierung des Seitenumbruchs nach der Erstveröffentlichung wird sich
sehr wahrscheinlich die Paginierung der Zeitveröffentlichung als eine
Art Vulgata am Ende im Gebrauch durchsetzen. ;)

Viele Grüße
Jürgen Fenn.