Lieber André Hoffmann,zumindest das OA-Repositorium der Medienwissenschaft (mediarep.org) nimmt nicht an METIS teil. Ich teile die prinzipiellen Bedenken, welches Signal davon ausginge, würden OA-Repositorien an einer Ausschüttung teilnehmen. Unser Standardvereinbarung (Deposit Lizenz) untersagt es uns zudem, die Texten der Autor/innen kommerziell zu nutzen. Gleiches gilt - wie ich vermute - ohnehin für alle Texte, mit mit dem "NC"-Modul von CC lizenziert sind. Darüber hinaus gibt es technische Probleme, die hier beschrieben sind:
https://www.b-i-t-online.de/heft/2010-04-schwerpunkt5.pdfUwe Müller: Vergütung elektronischer Publikationen in Repositorien – aktueller Stand. B.I.T.online13 (2010) Nr. 4, S. 391-393.
(Es kann freilich sein, dass diese technischen Probleme mittlerweile nicht mehr vorliegen.)
Es gibt also eine Reihe von Gründen, weshlab Repositorien nicht METIS teilnehmen. Andererseits generieren ja auch OA-Publikationen, sofern sie gespeichert oder in Papierform ausgegeben werden, Einnahmen für die VG Wort. Eine Diskussion darüber ist also notwendig.
So weit meine Einschätzung Ihrer Frage. Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.
Mit besten Grüßen, Dietmar Kammerer Am 22.10.19 um 17:58 schrieb andre.hoffmann@hbz.uzh.ch:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,wir werden in der Schweiz gerade wiederholt von der Verwertungsgesellschaft ProLitteris (Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst) angefragt, ob wir in unser Open-Access-Repository ZORA (https://www.zora.uzh.ch <https://www.zora.uzh.ch/>) nicht eine Online-Zählmarke einbauen möchten, die Downloads (aus der Schweiz) von in ZORA verfügbaren Texten registrieren würde. Damit wären jährliche Entschädigungen an die (Schweizer) Autoren verbunden.https://prolitteris.ch/urheber-verlage/entschaedigungen/online-verteilung/Interessanterweise gelten wir als Repository-Betreiber für ProLitteris auch als Verlag: "Als Verlage gelten Betreiber einer Website mit redaktioneller Verantwortung für die publizierten Onlinetexte."https://prolitteris.ch/fileadmin/user_upload/ProLitteris/Dokumente/Informationen/onlinewerke/Merkblatt_Onlinewerke_entschaedigen_2018-07-01.pdfDa wir ja aber im Grunde keinerlei redaktionelle Verantwortung für die* Inhalte* tragen, sind wir neben anderen Bedenken überaus skeptisch. Das Signal an die Verlage, die uns den grünen Weg zu OA ja nur zähneknirschend nach einer Sperrfrist erlauben, scheint fatal, wenn wir anfangen mit den Downloads sogar ein paar Rappen zu verdienen. Die Hälfte der Entschädigung soll nämlich an den Website-Betreiber gehen.Mich würde interessieren, ob das analoge METIS (VG Wort) in Deutschland eigentlich eine Rolle spielt? Wie ist die Situation in Österreich?Merci vielmal für entsprechendes Feedback. Beste Grüsse aus Zürich, André Hoffmann Universität Zürich André Hoffmann Hauptbibliothek Open Access, Koordination Langzeitarchivierung OpenAIRE Helpdesk Strickhofstrasse 39 CH-8057 Zürich Tel. +41 44 635 41 65 www.hbz.uzh.ch www.hbz.uzh.ch/de/open-access-und-open-science andre.hoffmann@hbz.uzh.ch _______________________________________________ ipoa-forum mailing list ipoa-forum@lists.fu-berlin.de https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum Liste verlassen: https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum#options
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