Re: [IP-OA_Forum] Verwertungsgesellschaften: Online-Zählmarken in OA-Repositories
Lieber André Hoffmann,
zumindest das OA-Repositorium der Medienwissenschaft (mediarep.org)
nimmt nicht an METIS teil. Ich teile die prinzipiellen Bedenken, welches
Signal davon ausginge, würden OA-Repositorien an einer Ausschüttung
teilnehmen. Unser Standardvereinbarung (Deposit Lizenz) untersagt es uns
zudem, die Texten der Autor/innen kommerziell zu nutzen. Gleiches gilt -
wie ich vermute - ohnehin für alle Texte, mit mit dem "NC"-Modul von CC
lizenziert sind. Darüber hinaus gibt es technische Probleme, die hier
beschrieben sind:
https://www.b-i-t-online.de/heft/2010-04-schwerpunkt5.pdf
Uwe Müller: Vergütung elektronischer Publikationen in Repositorien –
aktueller Stand. B.I.T.online13 (2010) Nr. 4, S. 391-393.
(Es kann freilich sein, dass diese technischen Probleme mittlerweile
nicht mehr vorliegen.)
Es gibt also eine Reihe von Gründen, weshlab Repositorien nicht METIS
teilnehmen. Andererseits generieren ja auch OA-Publikationen, sofern sie
gespeichert oder in Papierform ausgegeben werden, Einnahmen für die VG
Wort. Eine Diskussion darüber ist also notwendig.
So weit meine Einschätzung Ihrer Frage. Ich hoffe, meine Antwort hilft
Ihnen weiter.
Mit besten Grüßen,
Dietmar Kammerer
Am 22.10.19 um 17:58 schrieb andre.hoffmann@hbz.uzh.ch:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir werden in der Schweiz gerade wiederholt von der
Verwertungsgesellschaft ProLitteris (Schweizerische
Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst) angefragt,
ob wir in unser Open-Access-Repository ZORA (https://www.zora.uzh.ch
<https://www.zora.uzh.ch/>) nicht eine Online-Zählmarke einbauen
möchten, die Downloads (aus der Schweiz) von in ZORA verfügbaren Texten
registrieren würde. Damit wären jährliche Entschädigungen an die
(Schweizer) Autoren verbunden.
https://prolitteris.ch/urheber-verlage/entschaedigungen/online-verteilung/
Interessanterweise gelten wir als Repository-Betreiber für ProLitteris
auch als Verlag: "Als Verlage gelten Betreiber einer Website mit
redaktioneller Verantwortung für die publizierten Onlinetexte."
https://prolitteris.ch/fileadmin/user_upload/ProLitteris/Dokumente/Informationen/onlinewerke/Merkblatt_Onlinewerke_entschaedigen_2018-07-01.pdf
Da wir ja aber im Grunde keinerlei redaktionelle Verantwortung für
die* Inhalte* tragen, sind wir neben anderen Bedenken überaus skeptisch.
Das Signal an die Verlage, die uns den grünen Weg zu OA ja nur
zähneknirschend nach einer Sperrfrist erlauben, scheint fatal, wenn wir
anfangen mit den Downloads sogar ein paar Rappen zu verdienen. Die
Hälfte der Entschädigung soll nämlich an den Website-Betreiber gehen.
Mich würde interessieren, ob das analoge METIS (VG Wort) in Deutschland
eigentlich eine Rolle spielt? Wie ist die Situation in Österreich?
Merci vielmal für entsprechendes Feedback.
Beste Grüsse aus Zürich,
André Hoffmann
Universität Zürich
André Hoffmann
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