Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir werden in der Schweiz gerade wiederholt von der Verwertungsgesellschaft ProLitteris (Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst) angefragt, ob wir in unser Open-Access-Repository ZORA (https://www.zora.uzh.ch) nicht eine Online-Zählmarke einbauen möchten, die Downloads (aus der Schweiz) von in ZORA verfügbaren Texten registrieren würde. Damit wären jährliche Entschädigungen an die (Schweizer) Autoren verbunden.
https://prolitteris.ch/urheber-verlage/entschaedigungen/online-verteilung/
Interessanterweise gelten wir als Repository-Betreiber für ProLitteris auch als Verlag: "Als Verlage gelten Betreiber einer Website mit redaktioneller Verantwortung für die publizierten Onlinetexte."
https://prolitteris.ch/fileadmin/user_upload/ProLitteris/Dokumente/Informationen/onlinewerke/Merkblatt_Onlinewerke_entschaedigen_2018-07-01.pdf
Da wir ja aber im Grunde keinerlei redaktionelle Verantwortung für die Inhalte tragen, sind wir neben anderen Bedenken überaus skeptisch. Das Signal an die Verlage, die uns den grünen Weg zu OA ja nur zähneknirschend nach einer Sperrfrist erlauben, scheint fatal, wenn wir anfangen mit den Downloads sogar ein paar Rappen zu verdienen. Die Hälfte der Entschädigung soll nämlich an den Website-Betreiber gehen.
Mich würde interessieren, ob das analoge METIS (VG Wort) in Deutschland eigentlich eine Rolle spielt? Wie ist die Situation in Österreich?
Merci vielmal für entsprechendes Feedback.
Beste Grüsse aus Zürich,
André Hoffmann
Universität Zürich
André Hoffmann
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