Liebe Michaela Voigt, liebe Kolleg:innen,danke für die Antwort. Zuerst: Es geht mir nicht um eine Kritik am DINI-Zertifikat. In einer Liste der "fünf wichtigsten Dokumente, ohne die ich meine Arbeit überhaut nicht machen könnte", wäre das Zertifikat mit dabei, ebenso wie das Gemeinsame Vokabular. Also vielen Dank für die großartige Arbeit.
Aber meine "Interpretation" oder Vermutung (mehr als eine Vermutung ist es zugegebenermaßen nicht) lautet nicht: "CC-Lizenz erweckt Anschein von nicht-geschützt". Sondern: "Das Fehlen der expliziten Angabe: 'Urheberrechtlich geschützt' bei CC-lizenziertem Material, erweckt den Eindruck, CC-lizenziertes Material wäre nicht durch das UrhG geschützt".
Egal übrigens, was auf den CC-Webseiten steht: Die sehen sich Nutzer:innen von Repositorien nicht an. Der Annahme "CC = kein Urheberrecht" bin ich in den vergangenen Jahren zu oft begegnet und ich bin sicher, viele andere auf dieser Liste auch.
Diese Annahme hat übrigens auch nur (potentiell) zur Folge, dass Nutzer:innen von Repositorien denken, mit CC-lizenziertem Material könnten sie machen was sie wollen (und z.B. das NC-Modul ignorieren). Das ist m.E. nicht das eigentliche Problem.
Das hat vor allem zur Folge, dass Autor:innen sich dagegen wehren, ihre Werke unter eine CC-Lizenz zu stellen, weil: "Dann hab ich ja keine Kontrolle mehr darüber, dann ist es nicht geschützt". Dass Urheber:innen also die Kontrolle (und einen Teil ihrer Rechte) stattdessen lieber an einen Verlag abgeben, wird nicht als Widerspruch empfunden: (Nur) Dann bewege man sich ja auf dem sicher umzäunten Gebiet des Urheberrechts, so die Annahme.
Andererseits würde die korrekte (wenn auch inhaltlich redundante) Angabe "Urheberrechtlich geschützt. Das Werk steht einer CC-BY-Lizenz (verlinkt)" die meisten Nutzer:innen freilich vollends verwirren.
Von einem Kollegen erreichte mich ein Vorschlag, den ich hier etwas abgewandelt wiedergebe: Nicht unter einer freien Lizenz (CC, DIPP usw.) stehende Werke / Ressourcen werden negativ gekennzeichnet. Zum Beispiel:
"Unter Urheberrechtsschutz. Keine offene [oder: öffentliche] Lizenz"Auf diese Weise wäre das, was immer noch als "Regel" oder Norm angesehen wird, deutlich als die Ausnahme bzw. der Mangel oder das Defizit markiert, das es ist.
Mit schönen Grüßen, Dietmar Kammerer Am 07.06.23 um 08:53 schrieb Voigt, Michaela:
Liebe*r Dietmar Kammerer, liebe Kolleg*innen, es geht in den Punkten M.4-10 und M.4-11 (inkl. ausführlichen Erläuterungen und Bsp., Wortlaut s.u.) just darum, Repositorien konkrete Hinweise zu geben, wie Sie Angaben zu Rechten gestalten sollten, damit der Schutzstatus auch für Dritte nachvollziehbar ist - einerseits maschinenlesbar (M.4-10) und andererseits für menschliche Nutzer*innen (M.4-11). Ich kann Ihre Interpretation "CC-Lizenz erweckt Anschein von nicht-geschützt" nicht nachvollziehen - die CC-Webseiten informieren ja sehr genau über Rechte & Pflichten. Es steht Repositorien darüber hinaus frei, zusätzliche Erläuterungen zur rechtlichen Dimension für Nutzende anzubringen - es geht bei den DINI-Kriterien um Mindestanforderungen bzw. Empfehlungen, die v.a. auch bestmögliche Interoperabilität in einer vernetzten Repositorien- und OA-Welt zu unterstützen. Denkbar wäre etwa ein pauschaler Hinweis, dass die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse bzw. einer eventuell vorhandenen freien Lizenz genutzt werden können. Ungeachtet dieser Erläuterungen, sind wir in der DINI-AG epub, die seit vielen Jahren das Zertifikat erarbeitet, natürlich für Feedback aus der Community dankbar und auch angewiesen bei der Weiterentwicklung. Wenn Sie oder andere hier Mitlesende uns (ich schreibe hier als Mitautorin des Zertifikats) etwas für die nächste Überarbeitungsrunde mit auf den Weg geben wollen, ist das sehr willkommen. Oder wenn Repositorienbetreibende Beispiele beisteuern können, wie sie (über CC-Lizenz oder RightsStatements hinaus) Nutzende über den Schutzstatus informieren - das wäre interessant zu sehen... Viele Grüße Michaela Voigt DINI-Zertifikat für Open-Access-Publikationsdienste 2022 https://doi.org/10.18452/24678 M.4-10 Die Betreibenden dokumentieren die Rechtesituation in den Metadaten der veröffentlichten Dokumente, so dass diese maschinenlesbar sind. . Für jedes Dokument wird gespeichert, zu welchen Bedingungen das Dokument durch Dritte genutzt werden darf. . Maschinenlesbare Angaben werden insbesondere über die OAI-Schnittstelle zur Verfügung gestellt. Daneben werden maschinenlesbare Angaben zur Rechtesituation über das Webfrontend bereitgestellt - beispielsweise in Form von geeigneten Meta-Tags im HTML-Header und ggf. RDFa-Elementen im HTML-Body. . Es werden standardisierte URLs genutzt für die Kennzeichnung der Rechtesituation: Für frei lizenzierte Dokumente wird in den OAI-Metadaten die jeweilige Lizenz-URL angegeben. Für andere Dokumente werden URLs des Vokabulars Rights Statements (siehe https://rightsstatements.org) genutzt. . Beispiel 1: Dokument unter CC BY 3.0 DE laut Angabe OAI: <dc:rights>https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/</dc:rights> . Beispiel 2: Dokument urheberrechtlich geschützt (Rights Statements) laut Angabe OAI: <dc:rights>https://rightsstatements.org/page/InC/1.0</dc:rights> M.4-11 Die Rechtesituation der Dokumente wird über das Webfrontend menschenlesbar angegeben, so dass diese Informationen für Nutzende zugänglich sind. . Für jedes Dokument wird dargestellt, zu welchen Bedingungen das Dokument durch Dritte genutzt werden kann. . Sofern ein Dokument unter einer freien Lizenz steht, wird auf den Lizenztext verlinkt. . Für andere Dokumente werden URLs des Vokabulars Rights Statements genutzt. . Beispiel 1: Dokument unter CC BY 4.0 siehe Angabe Webfrontend: eine der folgenden Varianten oder Kombinationen daraus (1) [CC-Icon] (Achtung: CC-Icon allein nicht ausreichend!) (2) CC BY 4.0 (3) Creative Commons Namensnennung 4.0 International . Beispiel 2: Dokument urheberrechtlich geschützt (Rights Statements) laut Angabe Webfrontend: eine der folgenden Varianten oder Kombinationen daraus (1) [Rights Statements-Icon] (Achtung: Icon allein nicht ausreichend) (2) In Copyright (Beispielsweise eine Verlinkung auf: https://rightsstatements.org/page/InC/1.0/?language=de ) (3) Urheberrechtlich geschützt -- Michaela Voigt [sie/ihr - she/her] Hauptabteilung Publikationsdienste Main Department Publication Services Referentin für Open Access Technische Universität Berlin Universitätsbibliothek / University Library Fasanenstr. 88, 10623 Berlin GERMANY Tel.: +49 30 314-76130 michaela.voigt@tu-berlin.de https://orcid.org/0000-0001-9486-3189 https://www.tu.berlin/ub/ -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Dietmar Kammerer <dietmar.kammerer@weizenbaum-institut.de> Gesendet: Dienstag, 6. Juni 2023 16:48 An: ipoa-forum@lists.fu-berlin.de Betreff: [IP-OA_Forum] Lizenzangabe in Repositorien // DINI-Zertifikat Liebe Kolleg:innen, liebe Liste, im DINI-Zertifikat steht unter M.4-10: "Die Betreibenden dokumentieren die Rechtesituation in den Metadaten der veröffentlichten Dokumente, so dass diese maschinenlesbar sind." Konkret heißt das: "Es werden standardisierte URLs genutzt für die Kennzeichnung der Rechtesituation: Für frei lizenzierte Dokumente wird in den OAI-Metadaten die jeweilige Lizenz-URL angegeben. Für andere Dokumente werden URLs des Vokabulars Rights Statements (siehe https://rightsstatements.org) genutzt." Das ist zwar intuitiv verständlich, hat aber m.E. den unschönen Nebeneffekt, dass die falsche(!) Annahme gestärkt wird, "CC-Lizenz" wäre gleichbedeutend mit "Steht nicht unter Urheberrecht". Das sollte hier klar sien, aber zur Wiederholung: "Unter Urheberrechtsschutz" kann bei allem stehen, was 1.) ein Werk mit "Schöpfungshöhe" ist und wo 2.) keine "siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers" (UrhG §64) vergangen sind. Also natürlich auch CC-lizenzierte Werke. Wenn ein Repositorium auch ein Ort ist, an dem Nutzer:innen etwas über Open Access und das Urheberrecht lernen und erfahren sollen, dann ist diese Praxis der Angabe der Rechtesituation m.E. nicht ideal. Aber ich habe auch keinen besseren Vorschlag. Vielleicht jmd. in dieser Runde? (Oder wird das nicht das Problem empfunden?) Mit besten Grüßen, -- Dr. Dietmar Kammerer Referent Forschungsdaten *Weizenbaum-Institut e.V.* Hardenbergstraße 32 \\ 10623 Berlin E-Mail: dietmar.kammerer@weizenbaum-institut.de <<mailto:dietmar.kammerer@weizenbaum-institut.de> www.weizenbaum-institut.de <https://www.weizenbaum-institut.de/> \\ Twitter <http://www.twitter.com/JWI_Berlin> \\ LinkedIn <https://www.linkedin.com/company/weizenbaum/> \\ Mastodon <<https://social.bund.de/web/@Weizenbaum_Institut> Vorstand und Impressum <<https://www.weizenbaum-institut.de/impressum/> \\ Transparenz <https://www.weizenbaum-institut.de/transparenz/> \\ Datenschutz <https://www.weizenbaum-institut.de/datenschutz/> Vereinssitz und Gerichtsstand: Berlin \\ Amtsgericht Charlottenburg \\ VR 37973 B _______________________________________________ ipoa-forum mailing list ipoa-forum@lists.fu-berlin.de https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum Liste verlassen: https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum#options _______________________________________________ ipoa-forum mailing list ipoa-forum@lists.fu-berlin.de https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum Liste verlassen: https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum#options
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