Liebe Kolleg:innen, lieber Herr Kammerer, liebe Michaela,die implizite Anregung, die Rechtesituation auf Repositorien klarer und verständlicher anzugeben, finde ich sehr wichtig. Zumindest aus meiner Beratungs- und Schulungspraxis mit Forschenden kann ich mit recht großer Sicherheit sagen, dass der Großteil der Forschenden die uns bekannten Rechtehinweise weder versteht noch deren Hintergründe kennt. Die Rights Statements bspw. sind sicher technisch geeignet, nicht aber gleichfalls für das Verständnis durch menschliche Nutzer:innen.
Den Hinweis von Michaela, dass „zusätzliche Erläuterungen zur rechtlichen Dimension für Nutzende“ zusätzlich zu den Anforderungen aus dem DINI-Zertifikat optional möglich sind, finde ich daher sehr wichtig – und möchte eine Frage anschließen: Wäre es möglich oder zumindest denkbar, das DINI-Zertifikat in diesem Aspekt (M.4-10) zu ergänzen durch einen Zusatz, der über die Anforderung der Maschinenlesbarkeit der Rechtesituation auch erfordert, dass die Angaben auch menschenlesbar und -verständlich ist?
In der Sache ist, wie Herr Kammerer schon hinwies, zu trennen, ob das Werk urheberrechtlich geschützt oder gemeinfrei ist, sowie ob im Falle des Bestehens urheberrechtlichen Schutzes Nachnutzungsrechte an die Allgemeinheit eingeräumt wurden. Oft geht dies aus Rechteangaben nicht eindeutig und einfach verständlich hervor. Ich würde annehmen, dass aus Nutzungssicht insbesondere die Frage der Nutzung relevant ist, also salopp die Frage ‚Was darf ich mit dem Werk tun?‘. Ich wage mal einen ersten Versuch für Rechteerläuterungen für drei unterschiedliche Szenarien, die die üblichen Fälle abdecken sollten: – bestehender urheberr. Schutz, keine Nachnutzungsrechte: Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung ist nur entsprechend des Urheberrechts, insbesondere der urheberrechtlichen Schranken, erlaubt. [ggf. weitergehende Erläuterung des Nutzungsumfangs; z.B. dass Lesen, Herunterladen natürlich erlaubt ist] – bestehender urheberr. Schutz, Nachnutzungsrechte/offene Lizenz: Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Das Werk ist mit einer offenen Lizenz versehen, die eine freie Nutzung nach folgenden Maßgaben erlaubt: [Lizenzhinweis/Erläuterung] – gemeinfrei: Dieses Werk ist gemeinfrei; es ist nicht oder nicht mehr urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung ist für weitreichende Zwecke ohne Einholung einer Erlaubnis möglich. [ggf. weitergehende Erläuterung der Bedeutung sowie dass natürlich nicht ‚alles‘ geht, weiterhin andere Rechtsbereiche greifen]
Auch diese Angaben setzen natürlich noch ein gewisses Grundwissen des Urheberrechts voraus (was sich prinzipiell nicht ändern lässt) und müssten auf rechtliche Bedeutung, wie beispielsweise bei der Gemeinfreiheit im Kontext verschiedener Jurisdiktionen, geprüft werden (wobei m.E.n. hier kein Unterschied zur Verwendung der Rights Statements besteht). Das Ziel einer möglichst einfachen Sprache wäre aber dennoch sinnvoll. Nicht zuletzt spielt auch die gestalterische Umsetzung auf den Webseiten der Repositorien eine wichtige Rolle; hier gibt es ja unterschiedliche Lösungen. Jedenfalls würde ich mich über weitere Anregungen und/oder Versuche solcher Erläuterungen freuen. (Und möchte darauf hinweisen, dass das OAN Forum [https://forum.open-access.network] für solche Themen vielleicht noch besser geeignet wäre als eine Mailingliste.)
Beste Grüße, Marc Lange -- Marc Lange Referent für Open Access Ansprechperson an der HU für Berlin Universities Publishing berlin-universities-publishing.de –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Humboldt-Universität zu Berlin Universitätsbibliothek http://www.ub.hu-berlin.de Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum Sitz: Geschwister-Scholl-Straße 1–3; Raum 9.519 Tel. +49 (0)30 2093-99292 Fax +49 (0)30 2093-99311 https://orcid.org/0000-0002-7742-3867 –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Am 07.06.2023 um 13:24 schrieb Dietmar Kammerer:
Liebe Michaela Voigt, liebe Kolleg:innen,danke für die Antwort. Zuerst: Es geht mir nicht um eine Kritik am DINI-Zertifikat. In einer Liste der "fünf wichtigsten Dokumente, ohne die ich meine Arbeit überhaut nicht machen könnte", wäre das Zertifikat mit dabei, ebenso wie das Gemeinsame Vokabular. Also vielen Dank für die großartige Arbeit.Aber meine "Interpretation" oder Vermutung (mehr als eine Vermutung ist es zugegebenermaßen nicht) lautet nicht: "CC-Lizenz erweckt Anschein von nicht-geschützt". Sondern: "Das Fehlen der expliziten Angabe: 'Urheberrechtlich geschützt' bei CC-lizenziertem Material, erweckt den Eindruck, CC-lizenziertes Material wäre nicht durch das UrhG geschützt".Egal übrigens, was auf den CC-Webseiten steht: Die sehen sich Nutzer:innen von Repositorien nicht an. Der Annahme "CC = kein Urheberrecht" bin ich in den vergangenen Jahren zu oft begegnet und ich bin sicher, viele andere auf dieser Liste auch.Diese Annahme hat übrigens auch nur (potentiell) zur Folge, dass Nutzer:innen von Repositorien denken, mit CC-lizenziertem Material könnten sie machen was sie wollen (und z.B. das NC-Modul ignorieren). Das ist m.E. nicht das eigentliche Problem.Das hat vor allem zur Folge, dass Autor:innen sich dagegen wehren, ihre Werke unter eine CC-Lizenz zu stellen, weil: "Dann hab ich ja keine Kontrolle mehr darüber, dann ist es nicht geschützt". Dass Urheber:innen also die Kontrolle (und einen Teil ihrer Rechte) stattdessen lieber an einen Verlag abgeben, wird nicht als Widerspruch empfunden: (Nur) Dann bewege man sich ja auf dem sicher umzäunten Gebiet des Urheberrechts, so die Annahme.Andererseits würde die korrekte (wenn auch inhaltlich redundante) Angabe "Urheberrechtlich geschützt. Das Werk steht einer CC-BY-Lizenz (verlinkt)" die meisten Nutzer:innen freilich vollends verwirren.Von einem Kollegen erreichte mich ein Vorschlag, den ich hier etwas abgewandelt wiedergebe: Nicht unter einer freien Lizenz (CC, DIPP usw.) stehende Werke / Ressourcen werden negativ gekennzeichnet. Zum Beispiel:"Unter Urheberrechtsschutz. Keine offene [oder: öffentliche] Lizenz"Auf diese Weise wäre das, was immer noch als "Regel" oder Norm angesehen wird, deutlich als die Ausnahme bzw. der Mangel oder das Defizit markiert, das es ist.Mit schönen Grüßen, Dietmar Kammerer Am 07.06.23 um 08:53 schrieb Voigt, Michaela:Liebe*r Dietmar Kammerer, liebe Kolleg*innen,es geht in den Punkten M.4-10 und M.4-11 (inkl. ausführlichen Erläuterungen und Bsp., Wortlaut s.u.) just darum, Repositorien konkrete Hinweise zu geben, wie Sie Angaben zu Rechten gestalten sollten, damit der Schutzstatus auch für Dritte nachvollziehbar ist - einerseits maschinenlesbar (M.4-10) und andererseits für menschliche Nutzer*innen (M.4-11). Ich kann Ihre Interpretation "CC-Lizenz erweckt Anschein von nicht-geschützt" nicht nachvollziehen - die CC-Webseiten informieren ja sehr genau über Rechte & Pflichten. Es steht Repositorien darüber hinaus frei, zusätzliche Erläuterungen zur rechtlichen Dimension für Nutzende anzubringen - es geht bei den DINI-Kriterien um Mindestanforderungen bzw. Empfehlungen, die v.a. auch bestmögliche Interoperabilität in einer vernetzten Repositorien- und OA-Welt zu unterstützen. Denkbar wäre etwa ein pauschaler Hinweis, dass die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse bzw. einer eventuell vorhandenen freien Lizenz genutzt werden können.Ungeachtet dieser Erläuterungen, sind wir in der DINI-AG epub, die seit vielen Jahren das Zertifikat erarbeitet, natürlich für Feedback aus der Community dankbar und auch angewiesen bei der Weiterentwicklung. Wenn Sie oder andere hier Mitlesende uns (ich schreibe hier als Mitautorin des Zertifikats) etwas für die nächste Überarbeitungsrunde mit auf den Weg geben wollen, ist das sehr willkommen. Oder wenn Repositorienbetreibende Beispiele beisteuern können, wie sie (über CC-Lizenz oder RightsStatements hinaus) Nutzende über den Schutzstatus informieren - das wäre interessant zu sehen...Viele Grüße Michaela Voigt DINI-Zertifikat für Open-Access-Publikationsdienste 2022 https://doi.org/10.18452/24678M.4-10 Die Betreibenden dokumentieren die Rechtesituation in den Metadaten der veröffentlichten Dokumente, so dass diese maschinenlesbar sind. . Für jedes Dokument wird gespeichert, zu welchen Bedingungen das Dokument durch Dritte genutzt werden darf. . Maschinenlesbare Angaben werden insbesondere über die OAI-Schnittstelle zur Verfügung gestellt. Daneben werden maschinenlesbare Angaben zur Rechtesituation über das Webfrontend bereitgestellt - beispielsweise in Form von geeigneten Meta-Tags im HTML-Header und ggf. RDFa-Elementen im HTML-Body. . Es werden standardisierte URLs genutzt für die Kennzeichnung der Rechtesituation: Für frei lizenzierte Dokumente wird in den OAI-Metadaten die jeweilige Lizenz-URL angegeben. Für andere Dokumente werden URLs des Vokabulars Rights Statements (siehe https://rightsstatements.org) genutzt. . Beispiel 1: Dokument unter CC BY 3.0 DE laut Angabe OAI: <dc:rights>https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/</dc:rights> . Beispiel 2: Dokument urheberrechtlich geschützt (Rights Statements) laut Angabe OAI: <dc:rights>https://rightsstatements.org/page/InC/1.0</dc:rights>M.4-11 Die Rechtesituation der Dokumente wird über das Webfrontend menschenlesbar angegeben, so dass diese Informationen für Nutzende zugänglich sind. . Für jedes Dokument wird dargestellt, zu welchen Bedingungen das Dokument durch Dritte genutzt werden kann. . Sofern ein Dokument unter einer freien Lizenz steht, wird auf den Lizenztext verlinkt. . Für andere Dokumente werden URLs des Vokabulars Rights Statements genutzt. . Beispiel 1: Dokument unter CC BY 4.0 siehe Angabe Webfrontend: eine der folgenden Varianten oder Kombinationen daraus(1) [CC-Icon] (Achtung: CC-Icon allein nicht ausreichend!) (2) CC BY 4.0 (3) Creative Commons Namensnennung 4.0 International. Beispiel 2: Dokument urheberrechtlich geschützt (Rights Statements) laut Angabe Webfrontend: eine der folgenden Varianten oder Kombinationen daraus(1) [Rights Statements-Icon] (Achtung: Icon allein nicht ausreichend)(2) In Copyright (Beispielsweise eine Verlinkung auf: https://rightsstatements.org/page/InC/1.0/?language=de )(3) Urheberrechtlich geschützt -- Michaela Voigt [sie/ihr - she/her] Hauptabteilung Publikationsdienste Main Department Publication Services Referentin für Open Access Technische Universität Berlin Universitätsbibliothek / University Library Fasanenstr. 88, 10623 Berlin GERMANY Tel.: +49 30 314-76130 michaela.voigt@tu-berlin.de https://orcid.org/0000-0001-9486-3189 https://www.tu.berlin/ub/ -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Dietmar Kammerer <dietmar.kammerer@weizenbaum-institut.de> Gesendet: Dienstag, 6. Juni 2023 16:48 An: ipoa-forum@lists.fu-berlin.de Betreff: [IP-OA_Forum] Lizenzangabe in Repositorien // DINI-Zertifikat Liebe Kolleg:innen, liebe Liste, im DINI-Zertifikat steht unter M.4-10:"Die Betreibenden dokumentieren die Rechtesituation in den Metadaten der veröffentlichten Dokumente, so dass diese maschinenlesbar sind."Konkret heißt das: "Es werden standardisierte URLs genutzt für die Kennzeichnung derRechtesituation: Für frei lizenzierte Dokumente wird in den OAI-Metadaten die jeweilige Lizenz-URL angegeben. Für andere Dokumente werden URLs des Vokabulars Rights Statements (siehehttps://rightsstatements.org) genutzt."Das ist zwar intuitiv verständlich, hat aber m.E. den unschönen Nebeneffekt, dass die falsche(!) Annahme gestärkt wird, "CC-Lizenz" wäre gleichbedeutend mit "Steht nicht unter Urheberrecht".Das sollte hier klar sien, aber zur Wiederholung: "Unter Urheberrechtsschutz" kann bei allem stehen, was 1.) ein Werk mit "Schöpfungshöhe" ist und wo 2.) keine "siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers" (UrhG §64) vergangen sind. Also natürlich auch CC-lizenzierte Werke.Wenn ein Repositorium auch ein Ort ist, an dem Nutzer:innen etwas über Open Access und das Urheberrecht lernen und erfahren sollen, dann ist diese Praxis der Angabe der Rechtesituation m.E. nicht ideal.Aber ich habe auch keinen besseren Vorschlag. Vielleicht jmd. in dieser Runde? (Oder wird das nicht das Problem empfunden?)Mit besten Grüßen, -- Dr. Dietmar Kammerer Referent Forschungsdaten *Weizenbaum-Institut e.V.* Hardenbergstraße 32 \\ 10623 Berlin E-Mail: dietmar.kammerer@weizenbaum-institut.de <<mailto:dietmar.kammerer@weizenbaum-institut.de>www.weizenbaum-institut.de <https://www.weizenbaum-institut.de/> \\ Twitter <http://www.twitter.com/JWI_Berlin> \\ LinkedIn <https://www.linkedin.com/company/weizenbaum/> \\ Mastodon <<https://social.bund.de/web/@Weizenbaum_Institut>Vorstand und Impressum <<https://www.weizenbaum-institut.de/impressum/>\\ Transparenz <https://www.weizenbaum-institut.de/transparenz/> \\ Datenschutz <https://www.weizenbaum-institut.de/datenschutz/>Vereinssitz und Gerichtsstand: Berlin \\ Amtsgericht Charlottenburg \\ VR 37973 B_______________________________________________ ipoa-forum mailing list ipoa-forum@lists.fu-berlin.de https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum Liste verlassen: https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum#options _______________________________________________ ipoa-forum mailing list ipoa-forum@lists.fu-berlin.de https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum Liste verlassen: https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum#options
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