Liebe*r Dietmar Kammerer, liebe Kolleg*innen,
es geht in den Punkten M.4-10 und M.4-11 (inkl. ausführlichen
Erläuterungen und Bsp., Wortlaut s.u.) just darum, Repositorien
konkrete Hinweise zu geben, wie Sie Angaben zu Rechten gestalten
sollten, damit der Schutzstatus auch für Dritte nachvollziehbar ist -
einerseits maschinenlesbar (M.4-10) und andererseits für menschliche
Nutzer*innen (M.4-11).
Ich kann Ihre Interpretation "CC-Lizenz erweckt Anschein von
nicht-geschützt" nicht nachvollziehen - die CC-Webseiten informieren
ja sehr genau über Rechte & Pflichten.
Es steht Repositorien darüber hinaus frei, zusätzliche Erläuterungen
zur rechtlichen Dimension für Nutzende anzubringen - es geht bei den
DINI-Kriterien um Mindestanforderungen bzw. Empfehlungen, die v.a.
auch bestmögliche Interoperabilität in einer vernetzten Repositorien-
und OA-Welt zu unterstützen. Denkbar wäre etwa ein pauschaler
Hinweis, dass die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind und nur im
Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse bzw. einer eventuell vorhandenen
freien Lizenz genutzt werden können.
Ungeachtet dieser Erläuterungen, sind wir in der DINI-AG epub, die
seit vielen Jahren das Zertifikat erarbeitet, natürlich für Feedback
aus der Community dankbar und auch angewiesen bei der
Weiterentwicklung. Wenn Sie oder andere hier Mitlesende uns (ich
schreibe hier als Mitautorin des Zertifikats) etwas für die nächste
Überarbeitungsrunde mit auf den Weg geben wollen, ist das sehr
willkommen.
Oder wenn Repositorienbetreibende Beispiele beisteuern können, wie
sie (über CC-Lizenz oder RightsStatements hinaus) Nutzende über den
Schutzstatus informieren - das wäre interessant zu sehen...
Viele Grüße
Michaela Voigt
DINI-Zertifikat für Open-Access-Publikationsdienste 2022
https://doi.org/10.18452/24678
M.4-10 Die Betreibenden dokumentieren die Rechtesituation in den
Metadaten der veröffentlichten Dokumente, so dass diese
maschinenlesbar sind.
. Für jedes Dokument wird gespeichert, zu welchen Bedingungen das
Dokument durch Dritte genutzt werden darf.
. Maschinenlesbare Angaben werden insbesondere über die
OAI-Schnittstelle zur Verfügung gestellt. Daneben werden
maschinenlesbare Angaben zur Rechtesituation über das Webfrontend
bereitgestellt - beispielsweise in Form von geeigneten Meta-Tags im
HTML-Header und ggf. RDFa-Elementen im HTML-Body.
. Es werden standardisierte URLs genutzt für die Kennzeichnung der
Rechtesituation: Für frei lizenzierte Dokumente wird in den
OAI-Metadaten die jeweilige Lizenz-URL angegeben. Für andere
Dokumente werden URLs des Vokabulars Rights Statements (siehe
https://rightsstatements.org) genutzt.
. Beispiel 1: Dokument unter CC BY 3.0 DE laut Angabe OAI:
<dc:rights>https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/</dc:rights>
. Beispiel 2: Dokument urheberrechtlich geschützt (Rights Statements)
laut Angabe OAI:
<dc:rights>https://rightsstatements.org/page/InC/1.0</dc:rights>
M.4-11 Die Rechtesituation der Dokumente wird über das Webfrontend
menschenlesbar angegeben, so dass diese Informationen für Nutzende
zugänglich sind.
. Für jedes Dokument wird dargestellt, zu welchen Bedingungen das
Dokument durch Dritte genutzt werden kann.
. Sofern ein Dokument unter einer freien Lizenz steht, wird auf den
Lizenztext verlinkt.
. Für andere Dokumente werden URLs des Vokabulars Rights Statements
genutzt.
. Beispiel 1: Dokument unter CC BY 4.0 siehe Angabe Webfrontend: eine
der folgenden Varianten oder Kombinationen daraus
(1) [CC-Icon] (Achtung: CC-Icon allein nicht ausreichend!)
(2) CC BY 4.0
(3) Creative Commons Namensnennung 4.0 International
. Beispiel 2: Dokument urheberrechtlich geschützt (Rights Statements)
laut Angabe Webfrontend: eine der folgenden Varianten oder
Kombinationen daraus
(1) [Rights Statements-Icon] (Achtung: Icon allein nicht ausreichend)
(2) In Copyright (Beispielsweise eine Verlinkung auf:
https://rightsstatements.org/page/InC/1.0/?language=de )
(3) Urheberrechtlich geschützt
--
Michaela Voigt
[sie/ihr - she/her]
Hauptabteilung Publikationsdienste
Main Department Publication Services
Referentin für Open Access
Technische Universität Berlin
Universitätsbibliothek / University Library
Fasanenstr. 88, 10623 Berlin
GERMANY
Tel.: +49 30 314-76130
michaela.voigt@tu-berlin.de
https://orcid.org/0000-0001-9486-3189
https://www.tu.berlin/ub/
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Dietmar Kammerer <dietmar.kammerer@weizenbaum-institut.de>
Gesendet: Dienstag, 6. Juni 2023 16:48
An: ipoa-forum@lists.fu-berlin.de
Betreff: [IP-OA_Forum] Lizenzangabe in Repositorien // DINI-Zertifikat
Liebe Kolleg:innen, liebe Liste,
im DINI-Zertifikat steht unter M.4-10:
"Die Betreibenden dokumentieren die Rechtesituation in den Metadaten
der veröffentlichten Dokumente, so dass diese maschinenlesbar sind."
Konkret heißt das:
"Es werden standardisierte URLs genutzt für die Kennzeichnung der
Rechtesituation: Für frei lizenzierte Dokumente wird in den
OAI-Metadaten die jeweilige Lizenz-URL angegeben. Für andere
Dokumente werden URLs des Vokabulars Rights Statements (siehe
https://rightsstatements.org) genutzt."
Das ist zwar intuitiv verständlich, hat aber m.E. den unschönen
Nebeneffekt, dass die falsche(!) Annahme gestärkt wird, "CC-Lizenz"
wäre gleichbedeutend mit "Steht nicht unter Urheberrecht".
Das sollte hier klar sien, aber zur Wiederholung: "Unter
Urheberrechtsschutz" kann bei allem stehen, was 1.) ein Werk mit
"Schöpfungshöhe" ist und wo 2.) keine "siebzig Jahre nach dem Tode
des Urhebers" (UrhG §64) vergangen sind. Also natürlich auch
CC-lizenzierte Werke.
Wenn ein Repositorium auch ein Ort ist, an dem Nutzer:innen etwas
über Open Access und das Urheberrecht lernen und erfahren sollen,
dann ist diese Praxis der Angabe der Rechtesituation m.E. nicht ideal.
Aber ich habe auch keinen besseren Vorschlag. Vielleicht jmd. in
dieser Runde? (Oder wird das nicht das Problem empfunden?)
Mit besten Grüßen,
--
Dr. Dietmar Kammerer
Referent Forschungsdaten
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