Liebe Kolleg*innen, eine Frage an alle, die ein institutionelles Repositorium betreiben (idealerweise auf Basis von OPUS): Bei uns nutzen wir das Repositorium auch für die Zurverfügungstellung von Dokumenten, die i. S. der elektronischen Leseplatznutzung in der Bibliothek selbst genutzt werden können (nach dem früheren §52b, heute nach §60e, 4 UrhG). Gibt es
Kolleg*innen, die das ebenfalls machen? Wenn ja: Wie kennzeichnen Sie die Publikationen (z. B. über die Lizenzangabe von OPUS oder äquivalenten Plattformen)? Hintergrund meiner Frage ist, dass wir zahlreiche ältere Dokumente haben, bei denen ein Verweis auf §52b vorkommt, aber da dieser mittlerweile nicht mehr existiert, müssen wir hier vermutlich etwas ändern … Ich freue mich über Tipps und Erfahrungsberichte! Vielen Dank und herzliche Grüße Jakob Jung -- Jakob Jung, M. A., M LIS [er/ihm; he/his] Open Access | Abt. Lernorte und Wissenschaftsunterstützung (LWU)
Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
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