Am 8. September 2009 11:09 schrieb Christian Gutknecht <christian.gutknecht@hbz.uzh.ch>: > Guten Tag Sebastian Nix > > Bei unserem Repository ZORA fallen auch diverse Monografien und Buchkapitel > an. Zur Abklärung der Urheberrechts-Situation schreiben wir die Verlage > häufig direkt an, da auf Sherpa und den Verlagswebsiten sich keine > Informationen zur Urheberrechtssituation befinden. Sofern wir eine Antwort > erhalten, ist diese häufig negativ für den grünen Weg. Vielfach erhalten wir > jedoch keine Antwort, so dass wir von vielen Buchverlagen die > Rechtssituation nicht kennen (Siehe unsere Datenbank: > http://www.oai.uzh.ch/copyright_db.php?) > > Ich schätze im Gegensatz zu Zeitschriften, ist Open Access bei Monografien > und Sammelbeiträgen noch kein wirkliches Thema. Es ist doch erbaermlich, dass diese selbsternannten Schweizer Open-Access-Foerderer, die nichts zuwege bringen, was den Namen verdient (siehe meine Beitraege zu ZORA in Archivalia), die Schweizer rechtliche Regelung fuer Sammelbaende ignorieren, die das Obligationenrecht vorgibt: http://archiv.twoday.net/stories/5609540/ Sofern nichts abweichendes vereinbart ist, koennen Sammelbandbeitraege drei Monate nach Erstellung ins Repositorium aufgenommen werden. In Deutschland sieht § 38 UrhG eine Einjahresfrist vor, die aber meines Erachtens bei Online-Publikationen nicht zu beachten ist. Analaog in Österreich: http://archiv.twoday.net/stories/241406/ Besteht für einen Buchbeitrag keine vertragliche Regelung, ist es nicht tunlich, den Verlag anzubetteln. Klaus Graf _______________________________________________ Ipoa_forum mailing list Ipoa_forum@lists.spline.inf.fu-berlin.de https://lists.spline.inf.fu-berlin.de/mailman/listinfo/ipoa_forum