> ist mir nicht bekannt, ob & ggf. wo es systematische Informationen darüber gibt, wie die OA-Politik von Verlagen mit Blick auf MONOGRAFISCHE Veröffentlichungen aussieht - Sehr geehrter Herr Nix, das muß der Autor mit dem Verlag aushandeln. Universitätsverlage und einige andere Verlage bitten den Autor nie, das exklusive Nutzungsrecht abzutreten. (Besonders sog. Book-on-Demand-Verlage, aber traditionelle Verlagen verwenden heute dieselbe Technik wie diese.) Bei anderen muß der Autor fordern, was er will. Als ich zuletzt einen Verlag suchte, hat ein Verlag - der für seine Anti-Open-Access-Einstellung bekannt ist - sofort auf meine Forderung allergisch reagiert, ein anderer hingegen war sehr kooperativ. Ich habe das exklusive Nutzungsrecht für vier Jahre abgetreten und im Verlagsvertrag die Möglichkeit, den Text nach einem Jahr in einem Repositorium abzulegen, vereinbart. Als ich mit dem Verlag in Kontakt trat, hatte ich das Manuskript einer früheren Version des Textes schon lange in einem Repositorium abgelegt. Ich würde generell Autoren empfehlen, nicht nur ihre Aufsätze, sondern auch auch ihre Monographien nach der Fertigstellung so schnell wie möglich in einem Repositorium abzulegen. Damit sichern sie auch die Urheberschaft ihrer Gedanken, denn das Datum des Ablegens wird festgehalten. Von einem Kollegen aus Holland habe ich gehört, daß dort die Universitäten bei Dissertationen die Ablage in einem Repositorium vorschreiben. Entsprechend hat er den Vertrag mit einem traditionellen deutschen Fachverlag abgeschlossen. Wenn der Autor das Recht auf OA fordert, kann er es also bekommen. Herr Graf hat dargelegt, daß OS bei Monographien den Absatz oft oder meist eher fördert als schmälert: http://delicious.com/Klausgraf/monograph_open_access Meines Erachtens ist es bedauerlich, daß so viele Autoren ungeprüft die Verlagsvertrage unterschreiben, welche die Verlage ihnen vorlegen, und damit das exklusive Nutzungsrecht bis 70 Jahre nach ihrem Tod antreten. Mit diesem Monopol ausgestattet verkaufen die Verlage das Buch zu einem so teuren Preis, daß die Verbreitung stark eingeschränkt ist. So werden Verlage zur Ideenverbreitungsverhinderern. Ein treffender Aufsatz dazu ist Jeffrey Tuckers Artikel "Authors: Beware of Copyright!" http://www.lewrockwell.com/tucker/tucker121.html . Aus diesem Grunde finde ich nicht, daß OA bei Monograpien "kein Thema" ist. Druckkostenzuschüsse sollte man entweder ganz abschaffen (sie stammen aus der Zeit, als die Herstellung von Büchern viel teurer war - hohe Druckkostenbeteiligungen der Autoren sind heute nur deshalb so hoch, weil es die Druckkostenzuschüsse gibt) oder zumindest mit einer OA-Bedingung verbinden. D. v. Wachter _______________________________________________ Ipoa_forum mailing list Ipoa_forum@lists.spline.inf.fu-berlin.de https://lists.spline.inf.fu-berlin.de/mailman/listinfo/ipoa_forum