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Re: [IP-OA_Forum] Frage zu Nutzungs- und Urheberrecht

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  • From: BAG-Verlag <bag@bag-verlag.de>
  • To: "Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/)" <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Date: Wed, 08 Aug 2012 13:21:34 +0200
  • Reply-to: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Subject: Re: [IP-OA_Forum] Frage zu Nutzungs- und Urheberrecht

Sehr geehrter Herr Lüke,

Als  wissenschaftlicher Fachverlag verfolgen wir die Open Access- Diskussion natürlich aufmerksam. Von da her finde ich es wichtig, daß sich auch die Autoren darüber Gedanken machen.

Urheberrecht ist ein nicht ganz einfaches Themengebiet.  Von daher möchte ich die Beantwortung ihrer ersten beiden Fragen auch den Fachleuten - die Ihnen in diesem Forum sicher gerne Auskunft erteilen - überlassen.
Zu 3.): Der Passus ist natürlich völliger Unsinn, Urheberrechte sind persönliche Rechte, die haben sie und die werden sie auch bis zu ihrem Tod (und darüberhinaus bis 70 Jahre nach ihrem Tod ihre Erben) nicht los, da sie weder abgetreten, verkauft noch übertragen werden können. An andere vergeben werden immer Nutzungsrechte, die eigentlich in einem Vertrag aufgeführt sein sollten.

Ich kann ihren Wunsch verstehen, ihre Forschungen möglichst schnell weit zu verbreiten - ich bin selber Wissenschaftler - , aber bitte bedenken Sie folgendes:

Auch wenn Sie als Autor vermutlich das Gefühl haben "der Verlag hat ja schon kostenlos meine Arbeit bekommen und verdient damit viel Geld, dann kann ich doch wenigstens auch ...." - ganz so ist es nicht.
Auch Verlage investieren in die Entstehung eines Buches viel Geld. Evtl. wurde eine Redaktion vorgenommen, in jedem Fall aber muß Layout und Satz finanziert werden (und gerade im wissenschaftlichen Bereich kann das mit Fußnoten, Grafiken, eingebunden Bildern, Sonderzeichen etc. sehr aufwendig und mit viel Handarbeit verbunden sein), Bilder müssen bearbeitet werden, das Ganze für die Druckerei aufbereitet werden, die Proofs müssen geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden u. v. m.
Auch der Druck ist nicht billig - je nach Auflage und Aufwand (Buchformat, Hard- oder Softcover, Farbbilder, Beilagen, Papiersorte etc. ) kommen da ganz schnell Tausende von Euro zusammen.
An Kosten nicht unterschätzt werden darf auch Lagerung (wissenschaftliche Bücher werden in der Regel über mehrere Jahre hinweg abverkauft), Werbung, kostenlos abzugebende Rezensionsexemplare und, und, und....
Nach Abzug aller Kosten behält ein Verlag meist nicht mehr als maximal 10 % des Buchpreises als Einnahme.

Durch die Gestaltung des Buches erwirbt übrigens auch der Verlag Rechte, in die sie im Gegenzug eingreifen, wenn Sie z.B. ein pdf, das sie statt der bisher üblichen Sonderdrucke erhalten haben, online zugänglich machen.

Unter Geschäftspartnern - und das sind sie, auch wenn  kein Geld fließt - sollte immer eine gewisse Fairness auf Gegenseitigkeit gegeben sein. Sie stellen ihre Arbeit zur Verfügung - vom Verlag bekommen sie eine professionelle Gestaltung, einen "Namen", bzw. eine "Marke" (d.h. das Renommée in diesem Verlag publiziert zu haben) und einen in der Regel über Katalogversand, Büchertische bei Kongressen und gerade bei Zeitschriften über die Abonnements bereits bestehenden gut funktionierenden Verteiler an Bibliotheken, Nutzer, Rezensenten etc.

Statt ihre Beiträge am Verlag vorbei über Repositorien und ihre Webseite einzustellen  - womit sie sich mit Sicherheit Probleme machen - ist es sinnvoller, erst einmal beim Verlag anzufragen, wie dessen Standpunkt dazu aussieht. Da gibt es nämlich - unabhängig von den rechtlichen Rahmenbedingungen - von Verlag zu Verlag durchaus verschiedene Meinungen und Regelungen, was wann wo verwendet werden darf. Viele Verlage bieten auch schon ihre Bücher als E-Book oder Online-Ausgabe (bei Zeitschriften) an. Falls das noch nicht der Fall ist, läßt sich dies durch entsprechende Autorennachfragen oftmals anregen.
Gegen zusätzliche "Werbung" auf ihrer Homepage, z.B. durch Auszüge, Inhaltsangaben (halt nicht die komplette Arbeit) usw. mit Verweis auf die Publikation (am besten gleich mit Link zum Verlag) können sie ihre Arbeit genauso bekannt machen und dagegen hat mit Sicherheit kein Verlag etwas einzuwenden.
Falls die Publikationen über einen Herausgeber erfolgte sollte übrigens auch dessen Meinung dazu eingeholt und respektiert werden.

Dr. Claudia Greiner



BAG-Verlag          &     Bärenfelser Verlag
Silcherstr. 14            Ob dem Dorf 12
D-71384 Weinstadt         79639 Grenzach-Wyhlen
Tel: +49-7151-2766-45     Tel: 07624-98 95 848
Fax: +497151-2766-47
http://www.bag-verlag.de  http://www.baerenfelser.de
http://www.diss-druck.de

Inhaber Dr. Bernhard A. Greiner

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Am 08.08.2012 11:01, schrieb Timo Lüke:
Liebe Liste, sehr geehrte Expertinnen und Experten.
Ich bin mir nicht ganz sicher ob Anfragen dieser Art in einer Liste wie dieser möglicherweise etwas deplatziert sind, aber ich habe bis jetzt kein Forum für eine solche Anfrage gefunden. Sollte meine Frage woanders besser aufgehoben sein, würde ich mich über ein kurzes Feedback freuen.

Ich bin nur relativ oberflächlich über die Rechtsfragen informiert. Ich möchte einerseits gerne meine "Produkte" bestmöglich verfügbar machen, andererseits natürlich keine Klage eines Verlags riskieren. Konkret habe ich folgende Fragen:

1) Ist es richtig, dass ich als Autor eines Artikels in einer Fachzeitschrift / eines (unbezahlten) Beitrags in einem Herausgeberband nur das einfache Nutzungsrecht (ich hoffe die Terminologie ist hier richtig) an den Verlag abtrete (sofern ich keinen anders lautenden Vertrag unterschreibe)? Sprich: Ich darf direkt nach der Veröffentlichung mein Manuskript auch auf meiner privaten Website und in Repositorien zur Verfügung stellen?

2) Wenn das soweit richtig ist: Kann dieses Recht nur durch eine Unterschrift meinerseits unter einen schriftlichen Vertrag beschnitten werden oder reicht es theoretisch aus, wenn der Verlag / die Herausgeber einer Zeitschrift eine entsprechende Formulierung in ihre Manuskriptrichtlinien aufnehmen und darauf hinweisen, dass man diese mit der Einreichung anerkennt?

3) Es geht mir um mehrere Artikel - ein konkreter Fall ist aber folgender: Ich habe keinen schriftlichen Vertrag mit dem Verlag geschlossen, in den Manuskriptrichtlinien der Zeitschrift steht aber folgender Passus:
Mit der Übersendung der Manuskripte übertragen die AutorInnen die Urheberrechte auf die Herausgeberinnen...
Zuallererst: Ist das Urheberrecht überhaupt übertragbar? Und: Hat das irgendeine Auswirkung auf meine Rechte bezüglich der Zugänglichmachung meines Manuskriptes?

Zu Guter Letzt noch eine andere Sache: Gibt es irgendwo deutschsprachige und/oder englischsprachige Vorlagen für Anschreiben, um bei einem Verlag anzufragen, ob man einen Artikel unter cc oder ähnlicher Lizenz zur Verfügung stellen darf (wenn man die Rechte ursprünglich leider abgegeben hat)?

Beste Grüße und Danke für Ihre Zeit
timo lüke

--
Timo Lüke (B.A.)
Technische Universität Dortmund
Rehabilitationswissenschaften
Sprache und Kommunikation
Emil-Figge-Str. 50
44227 Dortmund

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T: 0231-755-5469
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