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Re: [IP-OA_Forum] Frage zu Nutzungs- und Urheberrecht

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  • From: Klaus Graf <klausgraf@googlemail.com>
  • To: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Date: Wed, 8 Aug 2012 15:48:38 +0200
  • Reply-to: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Subject: Re: [IP-OA_Forum] Frage zu Nutzungs- und Urheberrecht

Am 8. August 2012 13:21 schrieb BAG-Verlag <bag@bag-verlag.de>:
> Sehr geehrter Herr Lüke,
>
> Als  wissenschaftlicher Fachverlag verfolgen wir die Open Access- Diskussion
> natürlich aufmerksam.

und machte dann unverfroren Propaganda fuer inakzeptable und aus
meiner Sicht widerliche Verlags-Positionen.

Zunaechst einmal moechte ich festhalten, dass es fast nur empirische
Evidenz dafuer gibt, dass OA den Verkauf ankurbelt und nicht
behindert. Das gilt fuer Monographien:

http://www.diigo.com/user/klausgraf/monograph_open_access?type=all

Dass bei Sammelbaenden das Einstellen einzelner Aufsaetze in
Repositorien den Absatz schmaelert, dafuer gibt es keinerlei
Anhaltspunkte.

Zu den Fragen verweise ich auf die Darstellung der Rechtslage unter

http://open-access.net/de/allgemeines/faq/?tx_faqmenu_pi1[rolle]=1&tx_faqmenu_pi1[thema]=x

http://archiv.twoday.net/stories/2962609/

http://archiv.twoday.net/stories/4477889/

und zu § 38 UrhG auch auf mein Buch "Urheberrechtsfibel".

Auch muendliche Vertraege sind gueltig und die nach AGB-Recht gueltige
"Einbeziehung" Allgemeiner Geschaeftsbedingungen (also nicht
individuell ausgehandelter) kann im Prinzip auch durch einen klaren
Hinweis des Verwenders (Verlag) erfolgen. Es reicht also auch
praktisch, nicht nur theoretisch aus, "wenn der Verlag / die
Herausgeber einer Zeitschrift eine entsprechende Formulierung in ihre
Manuskriptrichtlinien aufnehmen und darauf hinweisen, dass man diese
mit der Einreichung anerkennt?".

Ich habe angesichts der oeffentlichen Diskussion um das sogenannte
Zweitveroeffentlichungsrecht erhebliche Zweifel, dass Vertraege, die §
38 UrhG mit seiner Einjahresfrist (hinsichtlich Vervielfaeltigung und
Verbreitung) aushebeln und die Nutzungsrechte an Aufsaetzen fuer die
Dauer des gesetzlichen Urheberrechts (70 Jahre nach dem Tod) dem
Verlag zuweisen, einer AGB-Inhaltskontrolle standhalten. Gerichtlich
geklaert ist das aber nicht.

Ob man gegenueber Verlagen mit offenen Karten spielen sollte, muss
jeder selbst entscheiden. Wem es nicht liegt, oeffentlichen Wirbel zu
machen oder sich mit Rechtsabteilungen rumzustreiten, sollte kuschen
und auf sein Recht auf Selbstarchivierung verzichten. Wie oft Verlage
Repositorien anschreiben und Aerger machen, wird von den
Repositorienbetreibern unter der Decke gehalten, daher ist eine
Risikoabschaetzung schwierig. Wenn das Repositorium sich nicht auf
Diskussionen mit dem Verlag einlaesst (und wie ich die deutschen
Bibliotheken, die die meisten IRs tragen, kenne, ziehen die liebend
gern den Schwanz ein, wenn es um vermeintliche Verlagsrechte geht),
ist der Aufsatz schneller aus dem Repositorium verschwunden als man
denkt. Man kann dann natuerlich immer noch auf einer privaten Homepage
selbstarchivieren, aber auch da kann der Verlag gegenueber dem
Anbieter des Webspaces seine angeblichen Rechte geltend machen. Im
Zweifel hilft da nur ein Prozess gegen den Verlag oder grosser
oeffentlicher Wirbel.

Das Risiko, dass es zu Aerger kommt, schaetze ich aber immer noch als
gering ein. Also: Im Zweifel selbstarchivieren, ggf. unter Einhaltung
der Einjahresfrist (auch wenn diese nach meiner Rechtsauffassung fuer
Online-Veroeffentlichungen nicht gilt).

Selbstverstaendlich ist es Unsinn, dass durch die Gestaltung der
Verlag Rechte erhaelt. Das hat Steinhauer wiederholt schluessig
wiederlegt:

http://archiv.twoday.net/stories/75231794/

"Wenn Bibliotheken in Zusammenarbeit mit den Autoren wissenschaftliche Werke
retrospektiv digitalisieren, dann dürfen sie grundsätzlich die
Original-Verlagsversion
verwenden. Das gilt nicht, wenn Autor und Verlag etwas anderes
vertraglich vereinbart
haben."

Klaus Graf



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    • Re: [IP-OA_Forum] Frage zu Nutzungs- und Urheberrecht
      • From: BAG-Verlag <bag@bag-verlag.de>
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    • [IP-OA_Forum] Frage zu Nutzungs- und Urheberrecht
      • From: Timo Lüke <timo.lueke@tu-dortmund.de>
    • Re: [IP-OA_Forum] Frage zu Nutzungs- und Urheberrecht
      • From: BAG-Verlag <bag@bag-verlag.de>
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