Am 29.10.2015 um 11:22 schrieb Eberhard R. Hilf:
Die Haltung der Verlage hierzu würde mich auch einmal interessieren. Sehen die das eher als Rechtsverletzung oder - entspannter - als kostenloses Zusatzmarketing?auf Anfrage: explizites Verbot. E. Hilf
So würde ich es auch einschätzen. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Carsten Kettner