Re: [IP-OA_Forum] Open-Access-Repositorien-Vergleich von Zenodo und Freidok


Wieder einmal die übliche Ängstlichkeit.

Was soll einem schon groß passieren, wenn man EIGENE Publikationen unrechtmäßig ins Netz stellt? Dass ein IR-Hasenfuß sie wieder rauswirft, wenn der Verlag meckert. In den USA sorgt der DCMA dafür, dass es keine kostenpflichtigen Abmahnungen gibt. Im deutschsprachigen Raum kenne ich aber auch keine.

Ui, der Verlag ist dann aber böse. In Disziplinen, die den Peer-Review-Fetisch vor sich her tragen, würde ich schon gern mal wissen, ob die hier Versammelten ernsthaft damit rechnen, dass bei einer von den Gutachten und den Herausgebern akzeptierten Version ein Verlags-Veto eingelegt würde, weil der Autor mal etwas ganz Schlimmes mit seiner EIGENEN Publikation gemacht hat.

Herr Hilf - wieso werden Sie nicht konkreter, damit wir mehr lernen? Sie müssen doch Ross und Reiter nicht nennen, sondern können den Fall neutralisiert so umschreiben, dass alle allgemeinen Daten vorhanden sind:

Wie lautet genau die Klausel des Verlagsvertrags?

Wann ist die Veröffentlichung zu welchem Thema in welcher Art von Zeitschrift erschienen?

Was ist das für ein Verlag (z.B. international tätiger Großverlag mit mehr als 20.000 Zeitschriften, der auf eine Zahl endet ... ;-)?

Klaus Graf





Am 29. Oktober 2015 um 11:22 schrieb Eberhard R. Hilf <hilf@isn-oldenburg.de>:
Die Haltung der Verlage hierzu würde mich auch einmal interessieren. Sehen die das eher als Rechtsverletzung oder - entspannter - als kostenloses Zusatzmarketing?
auf Anfrage: explizites Verbot.
E. Hilf
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