Gutknecht Christian writes > "Liegen die Online-Rechte an einem Werk z.B. beim Verlag, und hat der Urheber dieses Werk trotzdem in einem Repositorium publiziert, Bei eine VWL Arbeitspapier liegen die Rechte nicht beim Verlag des Artikels der daraus erstanden ist. Dann die Abeit des Verlags kommt ja erst bei der Begutachtung zum tragen. -- Cheers, Thomas Krichel http://openlib.org/home/krichel skype:thomaskrichel