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Re: [IP-OA_Forum] Zweitveröffentlichung (auch) via Researchgate - darf man das?

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  • From: "Molitor, Peter" <peter.molitor@ipa.fraunhofer.de>
  • To: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Date: Fri, 22 Jul 2016 12:03:28 +0000
  • Reply-to: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Subject: Re: [IP-OA_Forum] Zweitveröffentlichung (auch) via Researchgate - darf man das?

Sehr geehrte Frau Vieler,

 

sie sprechen da einige wichtige Punkte an. Unsere Autoren veröffentlichen auch gerne in RG und ebenfalls in unserem Repository (http://publica.fraunhofer.de/starweb/pub09/index.htm)

 

Zu ihren Punkten:

 

1.       Die Anzahl der bereitgestellten Kopien. Ich habe die Titulierung „einem Repository“ nie ein Zahl beigemessen, da im Englischen oft „a repository“ und nicht „one“ steht. Es macht auch absolut keine Sinn, ob man das auf einem oder mehreren Repositorien veröffentlicht. Wenn es im Netz ist, ist es im Netz, unabhängig auf wievielen Repositorien es hinterlegt ist. Die Zitation bezieht sich immer auf die Verlagsversion mit Seitenzahl, Journal, DOI etc.

2.       Hinter ResearchGate steht natürlich eine Firma, die sicher nicht von Luft lebt. Aber solange die Anmeldung und der Zugang zu den Publikationen frei/gratis/kostenlos ist und nicht einmal ein Researchgate Acc. gebraucht wird um an das PDF zu kommen würde ich dies nicht als Kommerzielle Plattform ansehen. Viel kritischer sollte beurteilt werden, wo die Server von ResearchGate stehen und wie „sicher“ der zugang im Bezug auf eine Langzeitarchivierung gelten. Da institutionelle gehostete Repositorien Richtlineien unterworfen sind, die meines Wissen für ein soziales Netzwerk wir ResearchGate nicht gelten. Sie sollten ihren Autoren auf jeden Fall die Ablage auf ihrem Repositorium empfehlen, ResearchGate ist der „Bonus“ in dem die Publiaktionen geteilt werden können.

 

Zu Ihrer letzten Frage:

Wäre also die Antwort: "Wahrscheinlich darf man nichts hochladen, was in einem closed access Journal erschienen ist... "?

Wenn keine OA-Lizenz ausgehandelt und keine APC bezahlt wurden gilt was in UrhG §38 (4)  geregelt ist.

 

Und was kann Schlimmes passieren, wenn es doch jemand tut? Eine "Take-Down-Notice" des Verlags?

Mir ist kein Fall bekannt. In der Regel wird sich der Verlag melden und den Autor bitten die Publikation aus RG zu entfernen. Da die Verlage ansonsten ihre eigene Kunden und Inhaltsproduzenten verklagen würden, werden diese nicht sofort mit Geldklagen kommen.

 

Meine persönliche Erfahrung und Meinung, für totale Rechtssicherheit sollten sie einen Juristen der sich damit auskennt befragen. Oder man veröffentlicht besten gar nichts mehr aus Angst vor den großen bösen VerlagenJ

 

Mit besten Grüßen aus Stuttgart,

Peter Molitor

 

P.S.: Man sollte sich Fragen wieso ResearchGate von Autoren/Wissenschaftlern bevorzugt wird und ob eine solche soziale Komponente nicht auch für institutionelle Open Access Repositorien umsetzbar/denkbar wäre, wenn diese augenscheinlich so gut angenommen werden.

 

Von: Vieler, Astrid [mailto:vieler@ub.uni-leipzig.de]
Gesendet: Freitag, 22. Juli 2016 12:54
An: ipoa-forum@lists.fu-berlin.de
Betreff: [IP-OA_Forum] Zweitveröffentlichung (auch) via Researchgate - darf man das?

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe ein Anliegen, dass nur indirekt unsere eigene Arbeit an der UB Leipzig betrifft, welches aber vermehrt als Frage aus der Wissenschaft an uns herangetragen wird:

Es geht um die Legalität von Zweitveröffentlichungen auf Portalen wie Researchgate(RG) oder Academia. Wir empfehlen natürlich immer die Nutzung unseres Publikationsservers anstelle dieser geschlossenen, kommerziellen Plattformen, dennoch möchten die Wissenschaftler_innen Ihre Volltexte (zusätzlich) Ihren jeweiligen Profilen hinzufügen. In der Vergangenheit konnte man zumindest bei RG immer noch Volltexte verlinken (also auch auf eine Version auf einem institutionellen Repo.), das geht nun aber schon seit einer ganzen Weile nicht mehr - die einzige Möglichkeit der Volltextbereitstellung in RG ist der Upload einer Datei.

Aus meiner laienhaften Sicht gibt es dabei zwei potentielle Konfliktpunkte:

1. Die Anzahl der bereitgestellten Kopien: Wenn wir einen Postprint mit allen erfüllten Auflagen (Verweis zur Verlagsversion etc. pp.) bereits über unseren Publikationsserver bereitstellen, darf eine weitere Kopie der Datei woanders bereitgestellt werden?
-> Widersprechen dem die Policies der Verlage?
-> Widerspricht dem das UrhG?
Hier kann ich eigentlich keine Konflikte ausmachen, weder ist mir eine Verlagspolicy bekannt, die die Anzahl der erlaubten bereitgestellten Dateien limitiert, noch kann ich das aus dem UrhG herauslesen. Gibt es dazu andere Meinungen, Urteile, Erfahrungen oder Interpretationen? Habe ich etwas übersehen? Dieser Punkt betrifft ja nicht nur RG und co. sondern ggf. auf eine Bereitstellung auf fachspezifischen Repositorien, Homepages etc. ...

2.  und aus meiner Sicht problematischer, die potentielle kommerzielle/gewerbliche Natur der Plattformen:
--> Im UrhG §38 (4) wird der gewerbliche Zweck der digitalen Bereitstellung explizit ausgeschlossen. Meint das den Zweck, den der Autor verfolgt (und dann wäre es OK?) oder den Zweck, den die jeweilige Plattform verfolgt? Im zweiten Fall könnte man sich bei einer Publikation unter Berufung auf das UrhG NICHT über RG/Academia ausführen?
--> Daneben müsste man die Policies der Verlage betrachten, da man sich ja nicht immer auf das UrhG beruft bzw. berufen muss oder kann. Ich greife hier zwei Beispiele auf:
a. http://www.springer.com/gp/open-access/authors-rights/self-archiving-policy/2124
Auf den ersten Blick gibt es hier keinen Ausschluss kommerzieller Nutzung oder gewerblicher Zwecke für die Bereitstellung von Postprints. Allerdings frage ich mich, ob die Formulierung "any repository" nicht auch RG und co. ausschließen könnte? Gibt es eine rechtsgültige Definition des Begriffes "repository"?
b. https://www.elsevier.com/about/company-information/policies/sharing
Hier ist die Formulierung eindeutiger: "via non-commercial hosting platforms such as their institutional repository", also explizit nur nicht-kommerzielle Plattformen. Daher würde ich davon ausgehen, dass auch bei Einhaltung aller Auflagen und Embargos eine Bereitstellung von Postprints des Elsevier-Verlags über RG/Academia nicht von der Policy gedeckt wäre (hierzu gab es ja auch im letzten Herbst in diesem Forum schon einen kurzen Austausch...).

Wäre also die Antwort: "Wahrscheinlich darf man nichts hochladen, was in einem closed access Journal erschienen ist... "?

Und was kann Schlimmes passieren, wenn es doch jemand tut? Eine "Take-Down-Notice" des Verlags? Kennt jemand Fälle, in denen das geschehen ist, und wenn ja, mit welchen Konsequenzen (Anwaltskosten?, Mahngebühren?) ist das verbunden? Ist es nicht vielmehr so, dass die Verlage derzeit die Volltexte in RG/Academia tolerieren? Mir ist nur der in 2013 durch die Presse gewanderte Casus Elsevier/Academia bekannt - dabei ging es aber wohl um Verlags-Versionen (http://www.wired.co.uk/article/elsevier-versus-open-access).

Eine pragmatische wenn auch leicht umständliche Empfehlung für Ängstliche wäre vielleicht der Upload von Abstracts oder vergleichbarer Dummy-Dateien auf RG/Academia, und dann die Verlinkung (wenn eine Datei da ist, dann kann man auf RG auch verlinken) per URN oder DOI zum Postprint.

Ich bin gespannt auf Ihre Einschätzungen und Meinungen.

Herzliche Grüße aus Leipzig und ein schönes Wochenende,

Astrid Vieler



-- 
Dr. Astrid Vieler
Zentralbibliothek Medizin
Universitaetsbibliothek Leipzig
 
Open Access Referentin 
 
Beethovenstr. 6
04107 Leipzig
 
Johannisallee 34
04103 Leipzig
 
fon: +49 (0)341 9730553
fon: +49 (0)341 9714013
mail: vieler@ub.uni-leipzig.de
orcid.org/0000-0003-0009-7490
 
http://www.ub.uni-leipzig.de/open-access
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    • [IP-OA_Forum] Zweitveröffentlichung (auch) via Researchgate - darf man das?
      • From: "Vieler, Astrid" <vieler@ub.uni-leipzig.de>
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