Guten Abend Herr Herb, wie auch von Herrn Dr. Meier angesprochen: Eine derartige Regelung ist eher Standard als Ausnahme. Mehrere Nachfragen bei den Großverlagen in den letzten Jahren ergaben keine (rechtliche) Erläuterung dieses Vorgehens! Viele Grüße, Thomas Hartmann Am 26.10.2017 um 17:46 schrieb
Mittermaier, Bernhard:
|