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Re: [IP-OA_Forum] Verlagsveträge: Copyright Transfer + CC-Lizenz

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  • From: Philipp Zumstein <philipp.zumstein@bib.uni-mannheim.de>
  • To: ipoa-forum@lists.fu-berlin.de
  • Date: Thu, 26 Oct 2017 20:16:30 +0200
  • Reply-to: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Subject: Re: [IP-OA_Forum] Verlagsveträge: Copyright Transfer + CC-Lizenz

Lieber Herr Meier,

eine der Forderungen bei Fair Open Access https://fairoa.org/ lautet: Autoren von Zeitschriftenaufsätzen behalten das Urheberrecht. Vielleicht geht dies zusammen mit den anderen Forderung in eine ähnliche Richtung wie Sie dies beschrieben haben.

Mit besten Grüßen,
Philipp Zumstein


Am 26.10.2017 um 17:29 schrieb Joachim.Meier@ptb.de:
Lieber Herr Herb,

nach meinen Erfahrungen mit Copyright Transfer Agreements und License Agreements
ist der von Ihnen beschriebene Fall eher die Regel aus die Ausnahme.

Ich sehe eine Strategie hinter dieser Praxis.
Die Strategie dieser Verlage heißt: Nimm dem Urheber so viele Rechte ab, wie nur
irgend möglich und gib ihm nur so wenig wie möglich einfache Nutzungsrechte zurück.
Erst wenn es starken Widerstand dagegen gibt, gib dem Urheber eine weitere dünne
Scheibe von der Verwertungsrechte-Salami.

Dadurch dass die Inhalte der sogenannten Copyright Transfer Agreements (CTA) in
den letzten Jahren mehr und mehr auch außerhalb der betroffenen Autorenschaft
bekannt und diskutiert worden sind,
haben einige Verlage mit den Jahren den geforderten Rechteumfang reduziert und
dem Urheber etwas mehr überlassen.

Das New Journal of Physics startete 1998 als reine Golden OA-Zs. Mit einem CTA,
das den Urhebern alle möglichen Verwertungsrechte abgenommen hat und keine
Auswahl einer offenen Lizenz angeboten hat.
Seit einigen Jahren kommt mit der Umstellung auf CC-Lizenzmodell der Urheber
wenigstens in den Genuss dieser CC-Lizenz. Mehr als die CC-Rechte erhält er
nicht. Im CTA muss er immer noch alle Rechte an den Verlag (IOPP) abtreten
(so jedenfalls im letzten mir vorgelegten CTA).

Erfreut war ich letzte Woche, als ich ein License Agreement von Wiley vorgelegt
bekam. Dort lässt sich der Verlag nur ein einfaches Nutzungsrecht vom Urheber
abtreten, der Urheber behält seine Verwertungsrechte
und kann für seine Veröffentlichung zwischen CC BY und CC BY-NC wählen, wobei
die Höhe der APC für beide Lizenzmodell dieselbe ist. Ich nehme an, dass bisher
nur wenige Verlage so fair mit ihren Autoren umgehen.
Bei Wiley muss das aber nicht für alle Zeitschriften gelten, denn Verlage
verwenden Zeitschriftenspezifisch z.T. unterschiedliche CTAs (gemäß oben
skizzierter Salami-Taktik).

Wir sollten bei dieser Diskussion auch Bedenken, dass bis zur
Urheberrechtsreform 1965 zu 1966 für Beiträge in periodisch erscheinenden
Sammlungen (u.a. Zeitschriften, Konferenzbände),
das exklusive Verwertungsrecht ein Jahr nach dem Erscheinen wieder an den
Urheber zurückgefallen ist und der Verlag nur noch ein einfaches
Verwertungsrecht behalten hat.
Mit dieser urheberrechtlichen Regelung konnte das Verlagswesen vor 1966 ganz gut
gedeihen und hätte es auch danach gekonnt und heute ebenso.
Aber als dann mit der UrhG-Reform von 1966 in § 38 "Beiträge zu Sammlungen" (1)
der kleine Nebensatz "wenn nichts anderes vereinbart ist" hinzu kam (ohne
öffentliche Diskussion!),
begannen die "Autorenverträge" für Zeitschriftenartikel (CTA) wie Pilze zu
sprießen. Ohne diesen Nebensatz gäbe es (zumindest nach deutschem Recht) keine
Rechtsgrundlage für dauerhafte exklusive Rechteabtretung zu
Zeitschriftenartikeln an Verlage.

Autoren veröffentlichen in Zeitschriften verschiedener Verlage und werden
deshalb mit unterschiedlichen CTAs konfrontiert, mit denen sie sich am liebsten
nicht auseinander setzen möchten
(und sich deshalb z.B. von der lokalen Bibliothek beraten lassen).
Ich denke, wenn sich die Wissenschaftsgemeinschaft (incl. Fachgesellschaften)
weltweit solidarisieren würden, wäre ein Set von wenigen (evtl.
disziplinspezifischen) für rechtliche Laien verständliche CTAs bzw. License
Agreements durchsetzbar.
Es wären dann die Gemeinschaft der Urheber, die bestimmen, welche Rechte sie
behalten, welche Sie dem Verlag abtreten und welche Lizenzen Sie für die
Öffentlichkeit anbieten.
Verlage, die nicht darauf eingehen, müssten fürchten keine Manuskripte mehr zu
erhalten.
Verlage wären nicht mehr Eigentümer von Inhalten und exklusiven
Verwertungsrechten, sondern würden auf die Rolle als Dienstleister zurückgedrängt.

(Ob wir das noch erleben ;-))

Besten Gruß
Joachim Meier
____________________________________________________
Dr.-Ing. Joachim E. Meier
Referatsleiter Q.11, Wissenschaftliche Bibliotheken
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) (http://www.ptb.de <http://www.ptb.de/>)
PF 3345                 Tel. +49-531-592-8131
38023 Braunschweig    Fax. +49-531-592-8137
GERMANY                 E-mail: Joachim.Meier@ptb.de
____________________________________________________



Von: Ulrich Herb <u.herb@sulb.uni-saarland.de>
An: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access
(http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
Datum: 26.10.2017 16:35
Betreff: [IP-OA_Forum] Verlagsveträge: Copyright Transfer + CC-Lizenz
--------------------------------------------------------------------------------



Liebe Liste,


auf die Gefahr hin, mir eine Blöße zu geben: Ich las kürzlich einen
Publikationsvertrag, in dem der Autor dem Verlag die exklusiven Rechte abtreten
sollten und der Artikel vom Verlag unter CC BY gestellt werden sollte. Auf den
ersten Blick wirkt diese, mir als gängig bekannte Praxis nur umständlich und ich
frage mich, ob dahinter eine Absicht des Verlages steckt, die mir nicht auffällt.

Ich selbst bin mit einem ähnlichen Arrangement mal schlecht gefahren, denn der
Verlag publizierten meinen (Buch)Beitrag zwar CC BY, stellte ihn aber auf einer
Plattform auch zum Verkauf. Zum Glück war ich nicht alleine Leidtragender,
sondern auch andere Personen, die sich mit OA auskennen. Der aktuelle Fall
unterscheidet sich von dem vergangenen dadurch, dass nun explizit garantiert
wird, dass der Artikel vom Verlag immer unter CC BY angeboten wird.

Vielleicht bin ja paranoid, aber was bezweckt der Verlag mit diesem Copyright
Transfer zur CC-Lizenzierung? Sebastian Nordhoff mutmaßte Verlage, hätten keine
Ahnung von Lizenzierung,
https://twitter.com/twig2noise/status/922941480125202433-  was ich auch für
möglich halte. Aber vielleicht gibt es ja doch eine Strategie hinter dieser
Praxis, die ich nicht sehe.


Viele Grüße

Ulrich herb

--
Dr. Ulrich Herb
Saarlaendische Universitaets- und Landesbibliothek
Referent für elektronisches Publizieren und Open Access, Drittmittel-Projekte
http://www.sulb.uni-saarland.de/de/service/publikationsangebote/
Brief:     Postfach 15 11 41,
                   D-66041 Saarbruecken
Paket:     Universitaet des Saarlandes, Gebaeude B1 1, Zi. 7.07.,
                   D-66123 Saarbruecken
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