BAG-Verlag schrieb:
.... Hallo Herr Greiner, das ist nicht korrekt dargestellt: dem obigen Zitat folgte auf unserer Webseite der Hinweis: "Selbstarchivierung: Die Sherpa/Romeo-Liste gibt darüber Auskunft, welche Verlage welche Rechte frei gegeben haben" Es ist klar: digitale Versionen von gedruckten Publikationen dürfen die Autoren nur im Rahmen der urheberrechtlichen Regelungen hochladen. (Ich habe heute den Text auf der webseite leicht umgestellt, um den Zusammenhang deutlicher zu machen) Noch zu einem anderen Punkt, der angeblichen Wettbewerbsverzerrung: wir haben Verlagspublikationen mit und ohne PoD auf unserem Server, z.B. - Diss, die zunächst als Online-Diss publiziert wurden, behalten immer die PoD-Erlaubnis, auch wenn sie später zusätzlich in einem Verlag erschienen sind (das PoD bezieht sich auf das Abgabe-Layout der Diss, nicht auf das Verlags-Layout) - Verlage, die wissen, dass die Sichtbarkeit im Web via Open Access wichtiger für den Bekanntheitsgrad (und dementsprechend auch verkaufsfördernd) als das Verstecken in der Papierform ist, erlauben uns häufig das Hochladen der Verlagsversion in unser Repositorium, mal mit PoD, mal ohne (wir bieten beide Lizenzen an, vgl. http://www.ub.tu-berlin.de/index.php?id=1876#content7305) Ich hoffe, Sie erkennen, dass Ihre Anwürfe nicht zutreffen. Schöne Grüße Rüdiger Schneemann ----------------------------------------------------------------- | Ruediger Schneemann | TU Berlin - Universitätsbibliothek | | schneemann@ub.tu-berlin.de | Fasanenstr. 88 D-10623 Berlin | | http://www.ub.tu-berlin.de | Tel: +49 30 314 76127 | | Leitung: Elektronische Dienstleistungen / Universitätsverlag | ----------------------------------------------------------------- |
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