Am 30. März 2011 15:56 schrieb Michael Weller <weller@eear.eu>: > Liebe Mitlesende, > > als an der Portierung der CC-Lizenzen in der Version 3.0 DE aktiv > Beteiligter erlaube ich mir ein kurzes Statement zur Frage der Befugnisse > des Lizenznehmers bezüglich der Nutzung von Werken unter CC-BY: Ich bin entsetzt, dass Sie als aktiv Beteiligter hier grobe Desinformation betreiben und das rechtswidrige Vorgehen von Göttingen akzeptieren. Der rechtsverbindliche Lizenzvertrag sagt eindeutig, was für alle vergleichbaren freien Lizenzen gilt, dass die Lizenz nämlich ABSCHLIESSEND ist: "Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen, Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich vorliegen) stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen oder Erklärungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz nicht genannt sind. Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser Lizenz möglich. Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig durch Sie übermittelte Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber modifiziert werden. Derlei Modifikationen wirken ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht auf die Dritten gemäß Ziffern 8.a) und b) angebotenen Lizenzen aus." http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/legalcode Wenn jemand nicht möchte, dass Kopien kommerziell vertrieben werden, darf er nicht CC-BY wählen, sondern muss zwingend CC-BY-NC nehmen und bestimmte Online-Nutzungen ZUSÄTZLICH allgemein freigeben. Eine CC-Lizenz mit Nebenbedingung ist rechtsunwirksam, und ich denke, man sollte einen Weg finden, dass Institutionen wie die SUB Göttingen, die eklatant gegen den Rechtsgehalt der Lizenz verstoßen, kostenpflichtig abgemahnt werden können. Es geht nicht an, dass man so tut als biete man CC-BY an, wenn man nichts dergleichen offeriert. Ich möchte nochmals betonen: CC und ND-Lizenzen stehen nicht auf dem Boden der Open-Access-Definitionen von Berlin, Bethesda und Budapest. Es gibt genügend Stellungnahmen gegen NC-Lizenzen, beispielsweise meine eigenen http://archiv.twoday.net/stories/6353383/ Klaus Graf _______________________________________________ Ipoa_forum mailing list Ipoa_forum@lists.spline.inf.fu-berlin.de https://lists.spline.inf.fu-berlin.de/mailman/listinfo/ipoa_forum