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Re: [IP-OA_Forum] CC-Lizenz Frage

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  • From: Heinz Pampel <heinz.pampel@gmail.com>
  • To: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Date: Wed, 27 Nov 2013 11:16:46 +0100
  • Reply-to: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Subject: Re: [IP-OA_Forum] CC-Lizenz Frage

Für eine digital arbeitende Wissenschaft in der Aggregation und Remix an Bedeutung gewinnen sind solche "individuelle Absprachen" jedoch kaum praktikabel.
 
Der Blick auf die Biomedizin zeigt, dass die Nachnutzbarkeit von Wissen und Information unabdingbar für den wissenschaftlichen Fortschritt ist. Beispiel:
 
"Textmining liefert neue Erkenntnisse zur Parkinson-Krankheit"
http://oa.helmholtz.de/index.php?id=308#c1901
 
Siehe hierzu auch die Folien des letzten Workshops des „Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/workshop102013.html
 
Auch in anderen Disziplinen gewinnen diese Verfahren an Bedeutung (Beispiel: Digital Humanities).
 
Folgendes Zitat aus der „Berliner Erklärung“ ist nach wie vor aktuell:
 
"Unsere Aufgabe Wissen weiterzugeben ist nur halb erfüllt, wenn diese Informationen für die Gesellschaft nicht in umfassender Weise und einfach zugänglich sind. Neben den konventionellen Methoden müssen zunehmend auch die neuen Möglichkeiten der Wissensverbreitung über das Internet nach dem Prinzip des offenen Zugangs (Open Access-Paradigma) gefördert werden." [1]
 
Diese "neuen Möglichkeiten der Wissensverbreitung über das Internet" können nur mit liberalen Lizenzen und ohne "individuelle Absprachen" ihr Potenzial entfalten. CC-BY ist hier der Standard.
 
Dass es bei Open-Access-"Büchern" noch viele Herausforderungen gibt ist bekannt, bei Zeitschriften-Artikeln sollte jedoch immer auf CC-BY gesetzt werden.
 
Beste Grüße
 
Heinz Pampel


Am 27. November 2013 10:47 schrieb Editor LR <editorlr@aei.mpg.de>:

Man denke an eine wiss. Grafik unter CC-BY-SA: Man dürfte sie z.B. nie in einem non-OA Lehrbuch verwenden ...

Natuerlich duerfte man, man muesste nur ganz klassisch den Autor darum bitten! CC-BY Lizenzen sollen die Verbreitung erleichtern bzw. automatisieren, sie schliessen jedoch individuelle Absprachen (Exklusiv-Lizenzierungen) nicht aus...

Frank Schulz


Hans Pfeiffenberger wrote on 27.11.2013 10:11:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

CC-BY-SA hört sich ja auf Anhieb ganz sympatisch an ... Verbreit(er)ung
der OA Basis.

ABer sie ist eben viral, d.h.: Wenn CC-BY-SA Content nicht in einer Art
Quarantäne-Ecke der wiss. Publikation gehalten wird, würde sie letztlich
"Alles" mit CC-BY anstecken. Da man letzteres so nicht erzwingen kann,
wird im Zweifel ersteres (Isolation) eintreten.

Man denke an eine wiss. Grafik unter CC-BY-SA: Man dürfte sie z.B. nie
in einem non-OA Lehrbuch verwenden ...

Daher: CC-BY

beste Grüsse

Hans Pfeiffenberger


Am 27.11.13 08:19, schrieb Schobert, Dagmar:
Lieber Herr Putnings, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir versuchen, unseren Autoren CC-BY-SA-Lizenzen nahezulegen, um so
die Latte für den "Missbrauch" etwas höher zu legen, denn es muss ja
jede evtl. weitere Publikation wieder unter CC-BY-SA erscheinen.
Viele Grüße,
Dagmar Schobert

---
Dagmar Schobert
Universitätsbibliothek der TU Berlin
Abt.-Ltg. Universitätsverlag/Hochschulschriften
Fasanenstr. 88, 10623 Berlin
Tel.: +49 (0)30 314 76127
Fax: +49 (0)30 314 76133
http://www.ub.tu-berlin.de/universitaetsverlag-und-hochschulschriften/
http://opus4.kobv.de/opus4-tuberlin
dagmar.schobert@tu-berlin.de



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Christian.Hauschke@hs-hannover.de
[mailto:Christian.Hauschke@hs-hannover.de]
Gesendet: Dienstag, 26. November 2013 11:46
An: ipoa-forum@lists.fu-berlin.de
Betreff: Re: [IP-OA_Forum] CC-Lizenz Frage

Moin!

um eine potentiell beginnende, bereits vielmals geführte Diskussion
abzuwehren: Hier ging es wirklich um den konkreten Fall, dass wir ggf.
ein Open Access Repositorium für Bachelor- und Masterarbeiten aufbauen
wollen und ich im Vorhinein gerne alle Eventualitäten durchdenke.
Dabei ging mir erstmals u. g. Szenario im Kopf herum, da die
verschiedenen Rahmenparameter (Zielgruppe, Content, leichte
Zugänglichkeit über OAI- Schnittstelle, dreistes Vorgehen mancher
Verlage in diesem Bereich etc.) gut ins Bild passen. Die rechtliche
Frage ist damit beantwortet. Was mich ggf. noch interessieren würde:
was empfiehlt man im Ernstfall?
Im Ernstfall empfehle ich: gar nichts. Wenn ein Verlag ein Werk
verkauft, das zu verkaufen ihm erlaubt ist, ist das nicht dreist.
Kommerzielle Weiterverbreitung ist durch CC-BY gedeckt. Wer das nicht
möchte, muss sich ganz einfach für eine andere Klausel entscheiden.

Das Sie die Fälle durchdenken, ist natürlich richtig. Faktisch sieht
es so aus, dass es natürlich "Verlage" gibt, die CC-BY-Publikationen
verkaufen möchten. Einer meiner Artikel ist  zum Beispiel auf Amazon
erhältlich:
http://www.amazon.com/Teaching-information-literacy-Lerninformationssystem-Australian/dp/B000G2Y7FG


Das ist der Ernstfall. Und es ist mir egal. Verkauft wird davon mit
Sicherheit wenig bis nichts. Er ist schließlich auch auf zahlreichen
anderen Seiten gratis verfügbar. Wenn der Artikel tatsächlich über
Amazon oder sonstwo verkauft wird, würde ich das Geld auch als
Bezahlung für die Dienstleistung des Sichtbarmachens interpretieren.
Ohne Amazon hat der Käufer meinen Artikel offensichtlich nicht gefunden.

Schöne Grüße,
Christian Hauschke

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