Liebe Alle,
das Vorlegen von drei Angeboten (bei Preisen über einer gewissen
Grenze) wäre grundsätzlich bestimmt eine sehr sinnvolle Idee um
die Preise in den Griff zu bekommen, allerdings bin ich nicht
sicher wie praktikabel das in der Praxis ist. Setzt das jemand
bereits so um?
In der Regel kommen die Autoren oder Herausgeber dann, wenn sie
schon genau wissen, wo sie publizieren wollen. Im aktuellen Fall
ist es so, dass die Herausgeber sich sehr freuen, dass das Buch in
eben dieser Reihe erscheinen kann. Das Interesse andere Angebote
einzuholen ist also gering und vermutlich bleibt dann eher die
OA-Version auf der Strecke als das zu einem anderen Verlag
gegangen wird. Es wird auf jeden Fall noch nachverhandelt und ich
hoffe sehr, das der Preis noch angepasst wird.
Viele Grüße,
Anja Oberländer
Am 07.05.2018 um 09:57 schrieb Nina Schönfelder:
Liebe Frau Schobert, liebe Frau Dr. Oberländer, liebe Liste,
grundsätzlich würde ich vorschlagen, dass Herausgeber_innen
bzw. Autor_innen von Monographien und Sammelbänden bei solch
umfangreichen Vorhaben drei (mind. zwei) Angebote von Verlagen
einholen, und diese dem Publikationsfond ihrer Einrichtung
vorlegen. Das günstigste Angebot für eine vergleichbare Leistung
bekommt dann den Zuschlag.
Man kann sogar weiter gehen: Nach dem man drei Angebote
eingeholt hat, kontaktiert man den Verlag mit dem teuersten
Angebot und sagt, dass ein anderer (der günstigste der drei) das
Buch für ca. XY EUR verlegen würde. Dabei verrät man
selbstredend nicht, wer das günstigste Angebot gemacht hat. Der
Kontaktierte bekommt dann Gelegenheit sein Angebot zu
überdenken. Das selbe Verfahren kann man dann beim
zweit-günstigsten Verlag anwenden, und schließlich beim
ursprünglich günstigsten Verlag. In der Spitze könnte man also
3-mal nachverhandeln. Ob das die Herausgeber machen, oder
Beauftragte für den Publikationsfond gilt es noch zu
diskutieren. Auf jeden Fall kann man diese Strategie im
Gespräch den Herausgeber_innen bzw. Autor_innen kommunizieren.
Auf jeden Fall sollte das Einholen von drei Angeboten in die
Förderkriterien eines Publikationsfonds aufgenommen werden. Wie
sonst will man sicherstellen nicht überhöhte
Buchpublikationsgebühren zu zahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Nina Schönfelder
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Am 07.05.2018 um 08:59 schrieb Ulrich
Herb:
Liebe Anja, liebe Liste,
ambivalent, an sich sind 300 Seiten für 9.000 Euro nicht die Welt, 30 Euro die Seite, das wären umgelegt auf einen 15-seitigen Artikel 450 Euro, für einen Artikel bei Springer ein Spottpreis. Allerdings bekomme ich auch bei uns am Campus mit, dass Springer teils mit sehr moderaten BPCs lockt. Mein Verdacht ist, dass man wirklich lockt und sich einen Markt sichern will. Ein Effekt, den man bei der Öffnung eines Marktes ja kennt (Dumping-Preise beim Einführen von Fernbus-Linien, um sich Anteile zu sichern). Und ich stimme Herrn Von Wachter zu: Springer verlangt den maximalen Preis, den eine Uni noch zu zahlen bereit - ich würde fast vermuten, dass der Preis an einer weniger (oder stärker) solventen Uni anders wäre.
Viele Grüße
Ulrich Herb
----- Am 4. Mai 2018 um 17:09 schrieb Daniel von Wachter dvwachter@iap.li:
Am 04.05.2018 um 15:27 schrieb Anja Oberländer:> heißt es "bis zu einer
maximalen Fördersumme". Mir fehlt momentan noch
> das Gefühl dafür, welche Preise wofür gerechtfertigt sind. Ich habe
> heute eine Anfrage für einen 300seitigen Tagungsband bei Springer
> erhalten. Die reinen OA-Kosten sollen bei 9000€ liegen. Spontan kommt es
> mir zwar viel vor, umgerechnet auf 300 Seiten und 10 Beiträge ist es das
> aber eigentlich nicht....
> Ich freue mich auf eine rege Diskussion!
Na dann mal los: Spontan scheint es mir wahrscheinlich, daß ein freier
Markt dafür einen wesentlich niedrigeren Preis hervorbrächte. Springer
setzt diesen Preis nur dann an, wenn sie – ganz unabhängig von den
Produktionskosten – jemand finden, der ihn zahlt (m.a.w., „der b… genug
ist, ihn zu zahlen“), und den findet Springer dann, wenn der Staat diese
Fördersumme bietet. Wir haben vor kurzem für einen Tagungsband eine
Publikationsmöglichkeit gesucht. Weil wir danach gesucht haben, haben
wir eine Gold-OA-Zeitschrift gefunden, die (obwohl recht unbekannt) in
ERIH gelistet ist und Q1-Ranking in SJR hat. Kosten: 0 € für uns und für
die Autoren. Die geringen Produktionskosten trägt ein Institut. Die
schenken einigen Bibliotheken und Instituten sogar eine gedruckte
Fassung. Da die meisten Kollegen weniger OA-versessen als wir sind,
würden danach nicht suchen, sondern würden, wenn sie eine Fördersumme
von 9.000 € bekommen können, diese nehmen und Springer geben. Das ist
deshalb besonders unsinnig, weil ein Tagungsband bei Springer – im
Vergleich zu einem Buch bei OUP oder einer renommierten Fachzeitschrift
– keine nennenswerte Reputation hat und nicht einmal bei Evaluierungen
hoch bewertet wird.
Daher: Solche Förderungen sollten nicht angeboten werden.
Mit goldenen Grüßen,
Daniel von Wachter
Facebook: https://www.facebook.com/oa2020de/
Am 04.05.2018 um 14:36 schrieb
Schobert, Dagmar:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit dem 01.04.2018 hat die TU Berlin ihren Publikationsfonds erweitert. Sie fördert über Aufsätze in qualitätsgeprüften Open-Access-Zeitschriften hinaus nun auch Beiträge in Open-Access-Sammelbänden. Zudem haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der TU Berlin die Möglichkeit, den Publikationsfonds für OA-Monografien und OA-Sammelbände in Anspruch zu nehmen. Die Kriterien für die Mittelvergabe aus den Publikationsfonds wurden vom Präsidium der TU Berlin beschlossen.
Für die Förderung von Beiträgen in OA-Sammelbänden gelten die DFG-Kriterien für Aufsätze: Kostendeckelung bei 2.000,- € inkl. MwSt., keine Förderung von Hybrid-Publikationen, keine anteilige Finanzierung. Die genauen Förderbedingungen finden Sie hier: http://www.ub.tu-berlin.de/publikationsfonds/foerderbedingungen-fuer-beitraege-in-open-access-journalen-und-sammelbaenden/.
Für OA-Monografien und OA-Sammelbände wurden zunächst die unten stehenden Förderkriterien festgelegt.
Siehe auch: http://www.ub.tu-berlin.de/publikationsfonds/foerderbedingungen-fuer-open-access-monografien-und-sammelbaende/
Bei der Erarbeitung dieser Förderkriterien für OA-Monografien konnte noch nicht auf einschlägige Erfahrungen zurück gegriffen werden. Wir würden daher gern eine Diskussion dazu anregen. Interessant wäre mittelfristig auch eine Einigung auf einheitliche Kriterien.
Viele Grüße
Dagmar Schobert
--
Dagmar Schobert
Abt.-Ltg. Universitätsverlag/Hochschulschriften/Open Access
Technische Universität Berlin
Universitätsbibliothek
Fasanenstr. 88, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 314 76127
dagmar.schobert@tu-berlin.de
orcid.org/0000-0002-1792-3077
http://www.ub.tu-berlin.de/publizieren/
http://blogs.ub.tu-berlin.de/openaccess/
--
Förderkriterien Publikationsfonds der TU Berlin für OA-Monografien und OA-Sammelbände
Publikation:
- Gefördert werden Open-Access-Monografien und -Sammelbände bis zu einer maximalen Fördersumme. Es ist eine Eigenfinanzierung von mindestens 10 Prozent erforderlich.
- Publikationen, die im Rahmen von Drittmittelprojekten entstanden sind und für deren Finanzierung Publikationsmittel zur Verfügung stehen, können nicht über den zentralen Publikationsfonds gefördert werden.
- Gefördert werden wissenschaftliche Publikationen, die unter einer Creative-Commons-Lizenz erscheinen (bevorzugt CC BY).
- Gefördert werden ausschließlich Open-Access-Publikationsgebühren, eine Förderung von Druckkosten, Satzkosten, Zuschlägen für Farbe, Umfang etc. ist nicht möglich.
- Ausgezeichnete Dissertationen der TU Berlin sind durch den Fonds förderfähig. Abschlussarbeiten und bereits anderweitig veröffentlichte Dissertationen (online oder gedruckt) können durch den Publikationsfonds nicht gefördert werden.
- Die Publikationen sollten bei Veröffentlichung den Hinweis erhalten, dass sie aus dem Publikationsfonds der TU Berlin gefördert wurden.
- Die TU-Berlin-Affiliation der Autorin bzw. des Autors muss in der Veröffentlichung deutlich erkennbar sein.
Verlag:
- Der Verlag sollte im Directory of Open Access Books (DOAB) gelistet bzw. Mitglied in der Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA) sein.
- Nicht förderfähig sind Monografien und Sammelbände, die in (öffentlich finanzierten) Universitätsverlagen erscheinen.
Antragstellung:
- Ein Antrag auf Übernahme von Publikationskosten kann gestellt werden, sobald Vertragsverhandlungen mit einem Verlag bestehen. Über die Reihenfolge der Finanzierung entscheidet grundsätzlich das Datum der Antragstellung.
- Die Antragstellerin/der Antragsteller muss Autor/in der Monografie bzw. Herausgeber/in des Sammelbandes und Mitglied der TU Berlin nach § 43 Berliner Hochschulgesetz sein.
- Die Angabe der ORCiD (Open Researcher and Contributor ID) des Antragstellers/der Antragstellerin wird erwartet.
- Mittelzusagen gelten für einen Zeitraum von 12 Monaten. Ist die Publikation nach Ablauf der Frist nicht erfolgt, muss ein neuer Antrag auf Förderung gestellt werden.
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Dr. Anja Oberländer
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