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Re: [IP-OA_Forum] Publikationsfonds für Open-Access-Monografien und -Sammelbände: Förderkriterien

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  • From: Nina Schönfelder <nina.schoenfelder@uni-bielefeld.de>
  • To: ipoa-forum@lists.fu-berlin.de
  • Date: Mon, 07 May 2018 09:57:34 +0200
  • Subject: Re: [IP-OA_Forum] Publikationsfonds für Open-Access-Monografien und -Sammelbände: Förderkriterien

Liebe Frau Schobert, liebe Frau Dr. Oberländer, liebe Liste,

grundsätzlich würde ich vorschlagen, dass Herausgeber_innen bzw. Autor_innen von Monographien und Sammelbänden bei solch umfangreichen Vorhaben drei (mind. zwei) Angebote von Verlagen einholen, und diese dem Publikationsfond ihrer Einrichtung vorlegen. Das günstigste Angebot für eine vergleichbare Leistung bekommt dann den Zuschlag.

Man kann sogar weiter gehen: Nach dem man drei Angebote eingeholt hat, kontaktiert man den Verlag mit dem teuersten Angebot und sagt, dass ein anderer (der günstigste der drei) das Buch für ca. XY EUR verlegen würde. Dabei verrät man selbstredend nicht, wer das günstigste Angebot gemacht hat. Der Kontaktierte bekommt dann Gelegenheit sein Angebot zu überdenken. Das selbe Verfahren kann man dann beim zweit-günstigsten Verlag anwenden, und schließlich beim ursprünglich günstigsten Verlag. In der Spitze könnte man also 3-mal nachverhandeln. Ob das die Herausgeber machen, oder Beauftragte für den Publikationsfond gilt es noch zu diskutieren.  Auf jeden Fall kann man diese Strategie im Gespräch den Herausgeber_innen bzw. Autor_innen kommunizieren.

Auf jeden Fall sollte das Einholen von drei Angeboten in die Förderkriterien eines Publikationsfonds aufgenommen werden. Wie sonst will man sicherstellen nicht überhöhte Buchpublikationsgebühren zu zahlen?

Mit freundlichen Grüßen

Nina Schönfelder

----

Dr. Nina Schönfelder

Nationaler Open-Access-Kontaktpunkt OA2020-DE
Universität Bielefeld
Universitätsbibliothek
Universitätsstr. 25
D-33615 Bielefeld

Phone: +49 (0) 521/106-2546
E-mail: nina.schoenfelder@uni-bielefeld.de
Twitter: @oa2020de
Facebook: https://www.facebook.com/oa2020de/

Am 07.05.2018 um 08:59 schrieb Ulrich Herb:
Liebe Anja, liebe Liste,

ambivalent, an sich sind 300 Seiten für 9.000 Euro nicht die Welt, 30 Euro die Seite, das wären umgelegt auf einen 15-seitigen Artikel 450 Euro, für einen Artikel bei Springer ein Spottpreis. Allerdings bekomme ich auch bei uns am Campus mit, dass Springer teils mit sehr moderaten BPCs lockt. Mein Verdacht ist, dass man wirklich lockt und sich einen Markt sichern will. Ein Effekt, den man bei der Öffnung eines Marktes ja kennt (Dumping-Preise beim Einführen von Fernbus-Linien, um sich Anteile zu sichern). Und ich stimme Herrn Von Wachter zu: Springer verlangt den maximalen Preis, den eine Uni noch zu zahlen bereit - ich würde fast vermuten, dass der Preis an einer weniger (oder stärker) solventen Uni anders wäre. 

Viele Grüße

Ulrich Herb

----- Am 4. Mai 2018 um 17:09 schrieb Daniel von Wachter dvwachter@iap.li:

Am 04.05.2018 um 15:27 schrieb Anja Oberländer:> heißt es "bis zu einer 
maximalen Fördersumme". Mir fehlt momentan noch
 > das Gefühl dafür, welche Preise wofür gerechtfertigt sind. Ich habe
 > heute eine Anfrage für einen 300seitigen Tagungsband bei Springer
 > erhalten. Die reinen OA-Kosten sollen bei 9000€ liegen. Spontan kommt es
 > mir zwar viel vor, umgerechnet auf 300 Seiten und 10 Beiträge ist es das
 > aber eigentlich nicht....
 > Ich freue mich auf eine rege Diskussion!

Na dann mal los: Spontan scheint es mir wahrscheinlich, daß ein freier 
Markt dafür einen wesentlich niedrigeren Preis hervorbrächte. Springer 
setzt diesen Preis nur dann an, wenn sie – ganz unabhängig von den 
Produktionskosten – jemand finden, der ihn zahlt (m.a.w., „der b… genug 
ist, ihn zu zahlen“), und den findet Springer dann, wenn der Staat diese 
Fördersumme bietet. Wir haben vor kurzem für einen Tagungsband eine 
Publikationsmöglichkeit gesucht. Weil wir danach gesucht haben, haben 
wir eine Gold-OA-Zeitschrift gefunden, die (obwohl recht unbekannt) in 
ERIH gelistet ist und Q1-Ranking in SJR hat. Kosten: 0 € für uns und für 
die Autoren. Die geringen Produktionskosten trägt ein Institut. Die 
schenken einigen Bibliotheken und Instituten sogar eine gedruckte 
Fassung. Da die meisten Kollegen weniger OA-versessen als wir sind, 
würden danach nicht suchen, sondern würden, wenn sie eine Fördersumme 
von 9.000 € bekommen können, diese nehmen und Springer geben. Das ist 
deshalb besonders unsinnig, weil ein Tagungsband bei Springer – im 
Vergleich zu einem Buch bei OUP oder einer renommierten Fachzeitschrift 
– keine nennenswerte Reputation hat und nicht einmal bei Evaluierungen 
hoch bewertet wird.

Daher: Solche Förderungen sollten nicht angeboten werden.

Mit goldenen Grüßen,
Daniel von Wachter
Facebook: https://www.facebook.com/oa2020de/


Am 04.05.2018 um 14:36 schrieb Schobert, Dagmar:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
seit dem 01.04.2018 hat die TU Berlin ihren Publikationsfonds erweitert. Sie fördert über Aufsätze in qualitätsgeprüften Open-Access-Zeitschriften hinaus nun auch Beiträge in Open-Access-Sammelbänden. Zudem haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der TU Berlin die Möglichkeit, den Publikationsfonds für OA-Monografien und OA-Sammelbände in Anspruch zu nehmen. Die Kriterien für die Mittelvergabe aus den Publikationsfonds wurden vom Präsidium der TU Berlin beschlossen. 

Für die Förderung von Beiträgen in OA-Sammelbänden gelten die DFG-Kriterien für Aufsätze: Kostendeckelung bei 2.000,- € inkl. MwSt., keine Förderung von Hybrid-Publikationen, keine anteilige Finanzierung. Die genauen Förderbedingungen finden Sie hier: http://www.ub.tu-berlin.de/publikationsfonds/foerderbedingungen-fuer-beitraege-in-open-access-journalen-und-sammelbaenden/.

Für OA-Monografien und OA-Sammelbände wurden zunächst die unten stehenden Förderkriterien festgelegt. 
Siehe auch: http://www.ub.tu-berlin.de/publikationsfonds/foerderbedingungen-fuer-open-access-monografien-und-sammelbaende/ 
Bei der Erarbeitung dieser Förderkriterien für OA-Monografien konnte noch nicht auf einschlägige Erfahrungen zurück gegriffen werden. Wir würden daher gern eine Diskussion dazu anregen. Interessant wäre mittelfristig auch eine Einigung auf einheitliche Kriterien. 

Viele Grüße
Dagmar Schobert
-- Dagmar Schobert Abt.-Ltg. Universitätsverlag/Hochschulschriften/Open Access Technische Universität Berlin Universitätsbibliothek Fasanenstr. 88, 10623 Berlin Telefon: +49 (0)30 314 76127 dagmar.schobert@tu-berlin.de orcid.org/0000-0002-1792-3077 http://www.ub.tu-berlin.de/publizieren/ http://blogs.ub.tu-berlin.de/openaccess/ -- Förderkriterien Publikationsfonds der TU Berlin für OA-Monografien und OA-Sammelbände Publikation: - Gefördert werden Open-Access-Monografien und -Sammelbände bis zu einer maximalen Fördersumme. Es ist eine Eigenfinanzierung von mindestens 10 Prozent erforderlich. - Publikationen, die im Rahmen von Drittmittelprojekten entstanden sind und für deren Finanzierung Publikationsmittel zur Verfügung stehen, können nicht über den zentralen Publikationsfonds gefördert werden. - Gefördert werden wissenschaftliche Publikationen, die unter einer Creative-Commons-Lizenz erscheinen (bevorzugt CC BY). - Gefördert werden ausschließlich Open-Access-Publikationsgebühren, eine Förderung von Druckkosten, Satzkosten, Zuschlägen für Farbe, Umfang etc. ist nicht möglich. - Ausgezeichnete Dissertationen der TU Berlin sind durch den Fonds förderfähig. Abschlussarbeiten und bereits anderweitig veröffentlichte Dissertationen (online oder gedruckt) können durch den Publikationsfonds nicht gefördert werden. - Die Publikationen sollten bei Veröffentlichung den Hinweis erhalten, dass sie aus dem Publikationsfonds der TU Berlin gefördert wurden. - Die TU-Berlin-Affiliation der Autorin bzw. des Autors muss in der Veröffentlichung deutlich erkennbar sein. Verlag: - Der Verlag sollte im Directory of Open Access Books (DOAB) gelistet bzw. Mitglied in der Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA) sein. - Nicht förderfähig sind Monografien und Sammelbände, die in (öffentlich finanzierten) Universitätsverlagen erscheinen. Antragstellung: - Ein Antrag auf Übernahme von Publikationskosten kann gestellt werden, sobald Vertragsverhandlungen mit einem Verlag bestehen. Über die Reihenfolge der Finanzierung entscheidet grundsätzlich das Datum der Antragstellung. - Die Antragstellerin/der Antragsteller muss Autor/in der Monografie bzw. Herausgeber/in des Sammelbandes und Mitglied der TU Berlin nach § 43 Berliner Hochschulgesetz sein. - Die Angabe der ORCiD (Open Researcher and Contributor ID) des Antragstellers/der Antragstellerin wird erwartet. - Mittelzusagen gelten für einen Zeitraum von 12 Monaten. Ist die Publikation nach Ablauf der Frist nicht erfolgt, muss ein neuer Antrag auf Förderung gestellt werden. _______________________________________________ ipoa-forum mailing list ipoa-forum@lists.fu-berlin.de https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum Liste verlassen: https://lists.fu-berlin.de/

    

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