Am 26.09.2013 09:00, schrieb Sascha Foerster: > Ich würde aber hinterfragen, ob Forschende, wenn sie bereits Geld für ihre Arbeit erhalten, ein weiteres Mal mit den Publikationen Geld verdienen sollen. Das Argument, dass derjenige Autor bereits durch Steuergelder finanziert wurde, sollte meiner Meinung nach auch dazu führen, dass das Produkt dieser Arbeit wieder der Gesellschaft so frei wie möglich zur Verfügung gestellt wird. Daß ein Geldgeber verlangt, daß die Veröffentlichungen open access gestellt werden, finde ich in Ordnung, das würde ich als Geldgeber auch so machen. Ein Geldgeber kann diese Forderung auf folgende, weniger oder weniger weitgehende Weisen stellen: 1. Nur Open Access in einem Repositorium (grüner Weg) oder einer OA-Zeitschrift verlangen. 2. Eine Creative-Commons-Lizenz verlangen, aber dem Autor überlassen, welche er wählt. Also NC, SA und ND erlauben. 3. NC nicht erlauben 4. SA nicht erlauben 5. ND nicht erlauben Ich würde als Geldgeber nur (1) oder (2) verlangen und (3) nur empfehlen. Gründe: * Die Wissenschaftler sind bisher eh so schwer von OA zu überzeugen, teils aus Unwissen und Nachlässigkeit, teils aus Ablehnung. Verbietet man ihnen NC, wächst die Ablehnung von Open Access überhaupt. Selbst ohne Creative-Commons-Lizenz ist die Zugänglichkeit eines Aufsatzes oder Buches (!) in einem Repositorium tausend Mal besser, als wenn ein Verlag die exklusiven Nutzungsrechte besitzt. Jeder kann den Text jederzeit sofort kostenlos bekommen, lesen und ausdrucken! * Daß Wissenschaftler mit ihren Veröffentlichungen Geld verdienen, ist gut und legitim – und es motiviert sie. Wenn sie meinen, NC würde ihren Verdienst zu sehr schmälern, ist das zwar in den meisten Fällen unbegründet, aber man sollte den Wissenschaftlern diese Entscheidung lassen. Einzelne Fälle kann es sehr wohl geben, in denen NC einen Verdienst unangemessen schmälerte. (2) würde ich vielleicht schon verlangen, allein schon, um die Möglichkeit der weiteren Verbreitung des Textes nach dem Tode des Autors – wenn der Autor also nicht mehr seine Zustimmung zum Hochladen oder zum Abdruck geben kann – zu sichern. Daniel von Wachter __ Prof. Dr. Dr. Daniel von Wachter http://von-wachter.de, daniel@von-wachter.de Direktor, Internationale Akademie für Philosophie im Fürstentum Liechtenstein, Im Schwibboga 7, FL-9487 Bendern