Am 27.09.13 19:43, schrieb Daniel v. Wachter: >> Vielen Dank für die Anmerkungen. Vielleicht darf ich noch anfügen, dass >> zehntausende Autoren weltweit kein Problem haben, die von den führenden >> OA-Zeitschriften vorgegebenen CC-BY-Lizenzen zu "schlucken" und dass >> nennenswerter Missbrauch nicht bekannt wurde. > > Da muß ich nochmal fragen: Kann es bei CC-BY nicht vorkommen, daß einem > Autor ein nennenswerter Verdienst entgeht, weil jemand anders sein Buch > oder seine Aufsätze gedruckt zum Verkauf anbietet und dem Autor keinen > Pfennig bezahlt? Es besteht immer die Möglichkeit, dass Autor einem Anbieter gedruckter Exemplare das Wasser dadurch abgräbt, dass er die Druckexemplare selbst anbietet oder anbieten lässt und für das Druckexemplar ein Entgelt verlangt, während die e-Ausgabe kostenfrei im Netz ist. Diese Modelle funktionieren im Einzelfall. Viele Grüße Michael Weller -- Europäische EDV-Akademie des Rechts gGmbH Torstraße 43a D-66663 Merzig Telefon: +49 6861 793711 Telefax: +49 6861 792403 Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. Maximilian Herberger Geschäftsführung: Alfred Gass, Michael Weller Handelsregister: HRB 15467 Amtsgericht Saarbrücken